Von der Kontinuität des Bewußtseins
Wir sind uns zwar einzelner Augenblicke bewußt, aber in ihnen auch Geschehenssträngen. Dabei ist es unsere Anschauung, welche den Geschehenssträngen Ausdehnung und Einheit gibt, so wie sie auch den Körpern Ausdehnung und Einheit gibt. In beiden Fällen können wir unseren Verstand dazu verwenden andere Einheiten anzudenken und deren Anschauung zu erzwingen, beispielsweise zwei benachbarte Bäume als Äste eines Baumes anzuschauen, allerdings wird uns dann unsere Anschauung wohl durch ein Gefühl der Übelkeit wissen lassen, daß sie damit nicht einverstanden ist. Die Geschehensstränge nun sind keine idealtypischen Aneinanderreihungen lauter Augenblicke, sondern reihen vielmehr einzelne ausgewählte Bereiche scheinbar fließend an einander. Wesentlich wird dies z.B. bei der Abschätzung der Geschwindigkeit, aber auch für die Gewahrung einer verantworteten oder unverantworteten Erfüllung, als in eine Absicht, eine Planung, bzw. Erwartung hineinfallend oder bei der Steuerung eines Ablaufs, welcher ein objektiver Geschehensstrang ist, im Gegensatz zu seiner Steuerung, welche ihn mit dem Erlebnis des Verantwortens vereinigt.
Von welcher Art die Geschehensstränge sind, welche unsere Anschauung bildet, hängt stark davon ab, was wir gerade tun und, wie bereits erwähnt, immer davon, ob wir versuchen etwas zu bewirken, zu bemerken oder zu erleben, also vom Grade unserer Instruiertheit als wollende, wahrnehmende und handelnde Wesen, ob nur noch die Tat aussteht oder auch die Information oder gar die Motivation. Ich habe das Thema indes an dieser Stelle wieder aufgegriffen, um das Nötige von unserer Behandlung der Zeit durch Absicht und Gewahrung zu sagen und somit dem subjektiven Auffassen seine Stellung im Ganzen zu geben. Kommen wir also darauf zu sprechen.
Die Zeit, welche sich in den Geschehenssträngen widerspiegelt, ist uns nicht nur gleichsam passiv bekannt, sondern auch als aktives Verhältnis in unseren Vorstellungen, wobei der Grad ihrer Anschaulichkeit hier ohne belang ist. Indem nun eine solche Vorstellung vergeht, mag sie selbst Teil eines Geschehensstranges werden und ein in ihr vorgestellter Augenblick der jetzige sein, in welchem Fall es heißt, daß er eingetreten sei, welche Einsicht wir eben jenem Geschehensstrang, welcher unser Vorstellen dokumentiert, als auch dem Gewahren des jetzigen Augenblicks als jener Vorstellung entsprechend verdanken. Durch die Geschehensstränge gewinnt der zeitliche Anordnungsrahmen individuelle Einheit, welche sich allerdings auch künstlich durch Ausweisung herstellen ließe, durch Vorstellungsvermögen Form und durch die Gewahrung existentielle Bedeutung, daß etwas erwartet oder geplant war, daß etwas eingetreten ist. Das Subjekt nun kann sich nur zeitlich als wollend und handelnd verstehen, und da diese Teile untrennbar zu seinem Selbstverständnis gehören, versteht es sich stets zeitlich. Das Verständnis der Zeit aber beruht, wie gesehen, auf dem Verhältnis der Abfolge, des Teil eines Geschehensstranges Seins und der Gewahrung, des (vom Subjekt) erfaßt Seins, welches die Ausfüllung einer Rolle ist. Auf diese Weise hat man auch einen Begriff vom Möglichen, indem man auf das bei seinem Eintritt Erfaßte des gerade vorgestellten Augenblicks bezug nimmt, welches in der Tat alles Mögliche sein kann.
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Von welcher Art die Geschehensstränge sind, welche unsere Anschauung bildet, hängt stark davon ab, was wir gerade tun und, wie bereits erwähnt, immer davon, ob wir versuchen etwas zu bewirken, zu bemerken oder zu erleben, also vom Grade unserer Instruiertheit als wollende, wahrnehmende und handelnde Wesen, ob nur noch die Tat aussteht oder auch die Information oder gar die Motivation. Ich habe das Thema indes an dieser Stelle wieder aufgegriffen, um das Nötige von unserer Behandlung der Zeit durch Absicht und Gewahrung zu sagen und somit dem subjektiven Auffassen seine Stellung im Ganzen zu geben. Kommen wir also darauf zu sprechen.
Die Zeit, welche sich in den Geschehenssträngen widerspiegelt, ist uns nicht nur gleichsam passiv bekannt, sondern auch als aktives Verhältnis in unseren Vorstellungen, wobei der Grad ihrer Anschaulichkeit hier ohne belang ist. Indem nun eine solche Vorstellung vergeht, mag sie selbst Teil eines Geschehensstranges werden und ein in ihr vorgestellter Augenblick der jetzige sein, in welchem Fall es heißt, daß er eingetreten sei, welche Einsicht wir eben jenem Geschehensstrang, welcher unser Vorstellen dokumentiert, als auch dem Gewahren des jetzigen Augenblicks als jener Vorstellung entsprechend verdanken. Durch die Geschehensstränge gewinnt der zeitliche Anordnungsrahmen individuelle Einheit, welche sich allerdings auch künstlich durch Ausweisung herstellen ließe, durch Vorstellungsvermögen Form und durch die Gewahrung existentielle Bedeutung, daß etwas erwartet oder geplant war, daß etwas eingetreten ist. Das Subjekt nun kann sich nur zeitlich als wollend und handelnd verstehen, und da diese Teile untrennbar zu seinem Selbstverständnis gehören, versteht es sich stets zeitlich. Das Verständnis der Zeit aber beruht, wie gesehen, auf dem Verhältnis der Abfolge, des Teil eines Geschehensstranges Seins und der Gewahrung, des (vom Subjekt) erfaßt Seins, welches die Ausfüllung einer Rolle ist. Auf diese Weise hat man auch einen Begriff vom Möglichen, indem man auf das bei seinem Eintritt Erfaßte des gerade vorgestellten Augenblicks bezug nimmt, welches in der Tat alles Mögliche sein kann.
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