Würdigung, Achtung, Ehrfurcht und Annahme von Gottes Allgegenwart
Ich las meinen ersten (eigenen) Beitrag auf diesem Blog erneut und stolperte über den Begriff der Ehrfurcht. Ich habe diesbezüglich einiges klarzustellen und zu berichtigen, wobei der Fehler, welchen ich dort beging, hochgradig charakteristisch ist.
Wenn einer mir einen Gefallen tut, so würdige ich das, achten muß ich ihn darum noch nicht.
Wenn einer folgerichtig handelt, also seinen Prinzipien treu, in seiner Haltung gefestigt ist, so achte ich ihn, Ehrfurcht hingegen empfinde ich nur dann, wenn er dabei auch richtig handelt.
Was richtig ist, ist natürlich viel subjektiver als das was folgerichtig ist, heißt aber jeweils, daß man jemandem eine Reife attestiert, welche man selber gerne erreichen würde. Insbesondere ist Ehrfurcht vor Gewalt, z.B. vor gewaltigen Tieren, aber auch vor großgewachsenen Menschen, ein sicheres Zeichen dafür, daß der eigene geistige Horizont auf die Handhabung der Welt beschränkt ist, einem also Einsatz und Herrschaft heilig sind. Freilich ist niemand ganz frei davon, aber Respekt ist nicht dasselbe wie Ehrfurcht, Ehrfurcht bedeutet die Anerkennung von Autorität, Respekt die von Stärke und Achtung die von Regeln, wobei allerdings innerhalb des geistigen Horizontes der Handhabung Stärke und Autorität dasselbe sind.
In Deutschland, wie auch in anderen europäischen Ländern, gab es einen jahrhunderte währenden gezielten Versuch, die Grenze zwischen Achtung und Ehrfurcht zu verwischen, ganz einfach, weil auf Folgerichtigkeit wertlegende Untertanen umgänglicher sind als auf Richtigkeit wertlegende. In dem Punkt besteht also ein gewisser historisch bedingter gesellschaftlicher Schaden in der Erkenntnis der Sache. Und die Abneigung diesem gegenüber brachte mich dazu statt Achtung in jenem ersten Beitrag Ehrfurcht zu schreiben, wobei die Definition, welche ich dort von Ehrfurcht gab, auch noch die anspruchvollste von allen war, nämlich die Ehrfurcht von jemandem, dessen geistiger Horizont jener des Vertrauens ist oder anders ausgerückt die Annahme von Gottes Allgegenwart.
Mit diesen Bemerkungen möchte ich dieses Thema beschließen und noch einmal kurz den Zusammenhang zwischen den Teilen des Bewußtseins und ihren gesellschaftlichen Projekten rekapitulieren.
Die Handhabung führt zu gesetzlichen Ordnungen, das Gemüt zu Ehrenkodexen, der Verstand zu fortschreitenden Traditionen und das Vertrauen zur Organisationsfähigkeit, oder, wie es im Titel dieses Blogs steht, gegenseitiger Bereitschaft.
Es ist übrigens auch charakteristisch, daß die philosophische Aufarbeitung dieser Projekte im Zuge der modernen Staatsphilosophie nicht über die erste Stufe hinausgekommen ist. Deshalb leiden Ehrenkodexe und fortschreitende Traditionen auch an den aus ihr entsprungenen Staaten, wobei es ja völlig unstrittig ist, daß es ihrer zwingend bedarf. Mit der Organisationsfähigkeit war es bisher hingegen selten noch irgendwo sonderlich gut bestellt. Immerhin begünstigt sie heute die Technologie, auf der menschlichen Seite gibt es indes allenfalls die absichtliche und mehr wohl noch die unabsichtliche Vorarbeit des realexistierenden Sozialismus'.
Wenn einer mir einen Gefallen tut, so würdige ich das, achten muß ich ihn darum noch nicht.
Wenn einer folgerichtig handelt, also seinen Prinzipien treu, in seiner Haltung gefestigt ist, so achte ich ihn, Ehrfurcht hingegen empfinde ich nur dann, wenn er dabei auch richtig handelt.
Was richtig ist, ist natürlich viel subjektiver als das was folgerichtig ist, heißt aber jeweils, daß man jemandem eine Reife attestiert, welche man selber gerne erreichen würde. Insbesondere ist Ehrfurcht vor Gewalt, z.B. vor gewaltigen Tieren, aber auch vor großgewachsenen Menschen, ein sicheres Zeichen dafür, daß der eigene geistige Horizont auf die Handhabung der Welt beschränkt ist, einem also Einsatz und Herrschaft heilig sind. Freilich ist niemand ganz frei davon, aber Respekt ist nicht dasselbe wie Ehrfurcht, Ehrfurcht bedeutet die Anerkennung von Autorität, Respekt die von Stärke und Achtung die von Regeln, wobei allerdings innerhalb des geistigen Horizontes der Handhabung Stärke und Autorität dasselbe sind.
In Deutschland, wie auch in anderen europäischen Ländern, gab es einen jahrhunderte währenden gezielten Versuch, die Grenze zwischen Achtung und Ehrfurcht zu verwischen, ganz einfach, weil auf Folgerichtigkeit wertlegende Untertanen umgänglicher sind als auf Richtigkeit wertlegende. In dem Punkt besteht also ein gewisser historisch bedingter gesellschaftlicher Schaden in der Erkenntnis der Sache. Und die Abneigung diesem gegenüber brachte mich dazu statt Achtung in jenem ersten Beitrag Ehrfurcht zu schreiben, wobei die Definition, welche ich dort von Ehrfurcht gab, auch noch die anspruchvollste von allen war, nämlich die Ehrfurcht von jemandem, dessen geistiger Horizont jener des Vertrauens ist oder anders ausgerückt die Annahme von Gottes Allgegenwart.
Mit diesen Bemerkungen möchte ich dieses Thema beschließen und noch einmal kurz den Zusammenhang zwischen den Teilen des Bewußtseins und ihren gesellschaftlichen Projekten rekapitulieren.
Die Handhabung führt zu gesetzlichen Ordnungen, das Gemüt zu Ehrenkodexen, der Verstand zu fortschreitenden Traditionen und das Vertrauen zur Organisationsfähigkeit, oder, wie es im Titel dieses Blogs steht, gegenseitiger Bereitschaft.
Es ist übrigens auch charakteristisch, daß die philosophische Aufarbeitung dieser Projekte im Zuge der modernen Staatsphilosophie nicht über die erste Stufe hinausgekommen ist. Deshalb leiden Ehrenkodexe und fortschreitende Traditionen auch an den aus ihr entsprungenen Staaten, wobei es ja völlig unstrittig ist, daß es ihrer zwingend bedarf. Mit der Organisationsfähigkeit war es bisher hingegen selten noch irgendwo sonderlich gut bestellt. Immerhin begünstigt sie heute die Technologie, auf der menschlichen Seite gibt es indes allenfalls die absichtliche und mehr wohl noch die unabsichtliche Vorarbeit des realexistierenden Sozialismus'.
Labels: 02, geschichte, gesellschaftskritik, ἰδέα, φιλοσοφία