Bereitschaftsbeitrag

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17. September 2015

Du sollst lieben Gott, deinen Herrn, von ganzem Herzen, von ganzer Seele und von ganzem Gemüte, und deinen Nächsten wie dich selbst.

Erlaube deinem Nächsten nur in dem Rahmen zu freveln, in welchem du dir seinen Frevel selbst erlauben würdest, ungeachtet dessen, ob du Neigung oder Fähigkeit zu ihm hast, aber erlaube ihm zugleich, sich auf dieselbe Weise zu rechtfertigen, auf welche du dich selbst rechtfertigst.
Dieses Gebot gilt für die eigene Kultur. Die Frevel fremder Kulturen sind ausschließlich nach ihrer Rechtfertigbarkeit im Hinblick auf das makroskopische Verhalten der betreffenden Kultur zu beurteilen. Die Frage, ob es sich bei einer Kultur noch um die eigene handelt oder nicht, läßt sich am besten dadurch klären, daß man genauer fragt, ob jene auf Dinge Rücksicht nimmt, auf welche die eigene keine Rücksicht nimmt.

Die Grundlage der Rechtfertigung bei all diesem ist die Sorge um das Gedeihen der Menschen insgesamt.

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