Bereitschaftsbeitrag

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4. März 2021

Schwächen und Absicherungen der Solidargemeinschaften unterschiedlicher verfolgter Zufriedenheiten

Die in den letzten beiden Beiträgen betrachteten verfolgten Zufriedenheiten begründen Solidargemeinschaften, deren Mitglieder
  • bei freier Verfolgung als direkt empfunden werden,
  • bei sittlicher als konventionell und
  • bei politischer als vernünftig.
Dabei sind sie einander Genossen,
  • Evaluierer Leidensgenossen,
  • Adoptierer Unternehmensgenossen und
  • Anreger Kampfesgenossen
- ich verweise auf den vorigen Beitrag, um zu klären, was dies farblich bedeutet.

Als solche sind sie der Verletzung und Leugnung ihrer Würde ausgesetzt,
  • die direkten durch Aufhetzung, falsche Schuld, Eigenbrötelei und Egotismus,
  • die konventionellen durch Reinreiten, falsche Freiheit, Misanthropie und Mißtrauen und
  • die vernünftigen durch Irreleitung, Perversion, Konformismus und Zucht,
aber der Schaden, welcher daraus erwächst, hängt von den Schwächen der speziellen Solidargemeinschaften ab. Auf diese Angriffe hin angesehen sind nämlich
  • direkte Leidensgenossen partikulär,
  • konventionelle (nahezu) immun,
  • vernünftige weitreichend in ihren Beschlüssen,
  • direkte Unternehmensgenossen isoliert,
  • konventioenlle vor unabsehbaren Abläufen stehend,
  • vernünftige (nahezu) immun,
  • direkte Kampfesgenossen im Kampf (nahezu) immun,
  • konventionelle Kampfesgenossen im Kampf vor undurchschaubaren Loyalitäten stehend und
  • vernünftige Kampfesgenossen im Kampf zum Frevel neigend.
Sind sie (nahezu) immun, so müssen sie sich nicht weiter absichern,
  • konventionelle Leidensgenossen nicht, weil die Sitte sie in einem Korsett hält, welches ihre sozialen Beziehungen schützt,
  • vernünftige Unternehmensgenossen nicht, weil Unternehmungen Ansprüche an die Vernunft stellen, welche sie vor Verderbung bewahren, und
  • direkte Kampfesgenossen nicht, weil die Anschauung des Kampfes die Willkürlichkeit der Lust unterdrückt,
andernfalls aber ist es ratsam, nämlich
  • der Partikularität durch lokale Vorkehrungen vorzubeugen und sich auf sie zu beschränken,
  • dem Weitreichenden durch grundsätzlich gehaltene,
  • der Isoliertheit durch persönliche Aufsicht,
  • der Unabsehbarkeit durch normierte Verpflichtungen,
  • der Undurchschaubarkeit durch Bande abzuhelfen und
  • der Frevelhaftigkeit durch Tabuisierung.

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