Bereitschaftsbeitrag

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4. Juni 2021

Angehaltenheit und Ergriffenheit


Bei der Verfolgung unseres Lebens mag es dazu kommen, daß wir uns verschätzen. Beispielsweise mögen wir die Gesellschaft auf eine Weise organisiert vorfinden, welche es uns unmöglich macht, dem uns innewohnenden Gesetz zu folgen. Erreichen wir dann einen Punkt, an welchem die Mangelhaftigkeit unserer Planung offenbar wird, so stehen wir vor der Wahl, entweder bei der Verfolgung unseres Lebens zurückzustehen, oder unsere Haltung aufzugeben, und wenn wir uns für ersteres entscheiden, so übergeben wir uns der Ergriffenheit.

Ergreifen tut uns der Beweis, daß der Leichtsinn keine Untreue gegenüber dem Gefährdeten war. Und wenn man auch nicht von seiner eigenen Treue ergriffen ist, so liegt in der Bewahrung der Haltung doch ein Trost, welchen man aber nicht vermissen sollte, wenn es einem wieder möglich wird, dem eigenen Gesetz zu folgen.

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