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23. Mai 2021

Humanalgorithmik 2: Die Formen des Eintauchens in die Zeit

Daß die Willensbestimmung gemäß Humanalgorithmik 1 entweder in
  • Angehaltenheitsbestimmung,
  • Sicherheitsbestimmung oder
  • Aufgerufenheitsbestimmung
besteht, sollte Fragen aufwerfen. Die Wahrheit ist, daß ich mich etwas ungenau ausgedrückt habe. Mir ging es eigentlich um die Bestimmung des so genannten Präskriptiven, Deskriptiven oder Transzendenten. Glücklich bin ich mit diesen Bezeichnungen nicht, und sie erfassen die auftretenden Fälle auch nicht vollständig. Treten wir deshalb einen Schritt zurück und entwickeln die Theorie der Willensbestimmung von Grund auf neu.

Es gibt drei Formen der Zeit, in welche wir eintauchen können, die lineare, die netzförmige und die punktförmige, und indem wir in sie eintauchen, tauchen wir zugleich in die transzendenten Einheiten ein, in den Lebenskreis, in das Heilige und in das Sein. Ich habe jüngst das Gelingen solchen Eintauchens ganz allgemein betrachtet. Die Formen der entgrenzenden Transzendenz, in welchen sich dieses Eintauchen vollzieht sind:
  • Aufgerufenheit in der linearen Zeit,
  • heilige Stimmung in der netzförmigen Zeit und
  • Erwartung in der punktförmigen Zeit.
Nun kann es passieren, daß wir, wenn wir in eine Zeitform eintauchen, durch eine weitere Form beeinträchtigt werden - im Falle der Erwartung passiert es allerdings nicht, da die punktförmige Zeit nur sich selbst kennt. Wenn wir durch die netzförmige Zeit beeinträchtigt werden, so wird aus unserem Eintauchen Pflicht. Sowohl das Eintauchen in die lineare Zeit, als auch das Eintauchen in die netzförmige Zeit selbst kann durch die netzförmige Zeit beeinträchtigt werden, und
  • Angehaltenheit ist die Pflicht in der linearen Zeit und
  • Stimmigkeit die Pflicht in der netzförmigen Zeit.
Die Beeinträchtigung durch die punktförmige Zeit heiße Getragenheit (beziehungsweise Einbrechen). Sowohl das Eintauchen in die lineare Zeit, als auch jenes in die netzförmige kann durch die punktförmige Zeit beeinträchtigt werden, und
  • Sicherheit ist die Getragenheit in der linearen Zeit und
  • Geheuerheit (Einbezogenheit) die Getragenheit in der netzförmigen.
Damit sind die bisher behandelten Antizipationsformen neu hergeleitet und die Willensbestimmung ließe sich also entweder als
  • Pflichtbestimmung,
  • Getragenheitsbestimmung oder
  • Einsseinsbestimmung
verstehen, doch die Liste dieser Antizipationsformen ist wie gesagt nicht vollständig. Es gibt zwei weitere Fälle, nämlich
  1. die Beeinträchtigung durch die punktförmige Zeit und die lineare Zeit und
  2. die Beeinträchtigung durch die lineare Zeit allein.
Theoretisch ließen sich selbstverständlich alle möglichen Kombinationen denken, doch praktisch treten nur zwei klar umrissene Fälle auf, nämlich
  1. ein Einbrechen in der punktförmigen Zeit, welches zur Aufgerufenheit zu einem Aktionsmuster führt, das heißt eine Bestürztheit, und
  2. eine Aufgerufenheit zu einem Reaktionsmuster, das heißt eine Angesprochenheit (Beholfenheit, Bedrängtheit oder Betroffenheit).
Also lautet die vollständige Liste der Willensbestimmungen:
  • Pflichtbestimmung,
  • Angesprochenheitsbestimmung,
  • Bestürztheitsbestimmung,
  • Getragenheitsbestimmung,
  • Einsseinsbestimmung,
und wie die letzten Beiträge zeigen, läßt sich zu Angesprochenheit und Bestürztheit durchaus etwas in algorithmischer Hinsicht sagen.

Abschließend noch einige Details zur Beeinträchtigungsbestimmung. Der beeinträchtigte Seelenteil bestimmt die Beeinträchtigung, bevor er den nächstniederen Seelenteil in Anspruch nimmt. Deshalb empfinden wir die Formen der Adäquanz (Angehaltenheit, Sicherheit und Aufgerufenheit) vor der Auslösung, und jene der Wertschätzung (Beholfenheit, Bedrängtheit, Betroffenheit, Besessenheit, Beklommenheit, Betretenheit, Stimmigkeit, Geheuerheit und Heiligkeit) vor der Verfolgung im Eigenlauf des Ichs. Die Formen der Adäquanz gehen mit innerzeitlichen Vorstellungen einher, was sich ergeben könnte, und die Formen der Wertschätzung mit außerzeitlichen, wie es wäre, wenn.

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