Theoretischer materiell und ideell transzendenter Einfluß auf die wahrgenommene Welt durch die Vernunft
Im Einklang mit gewissen Vorstellungen Schopenhauers und Parmenides', und um einmal zu sehen, was in dieser Richtung geht, möchte ich in diesem Beitrag eine auf dem vorigen Beitrag beruhende subjektive Kosmogonie durchspielen.
Behauptung. Mit Vergegenwärtigung und Verortung sind automatisch materielle und ideelle transzendente Akte verbunden, welche das Sein und unsere Erfahrungsweise formen.
Erläuterung. Wenn wir unsere Ermächtigung vergegenwärtigen, wetten wir doch darauf, daß die einmal wahrgenommene Welt immer noch da ist, oder, um es anders zu sagen, daß vergangene punktförmige Zeiten in der gegenwärtigen enthalten sind, was ich als die Hologenität der punktförmigen Zeit bezeichnen möchte. Und wenn wir eine Tat verorten, wetten wir darauf, daß, was immer wir über ihre Ausführung gelernt haben, immer noch gilt, was ich als die Homogenität der punktförmigen Zeit bezeichnen möchte, welche also besagt, daß, wenn etwas anders läuft, sich etwas in der Zeit geändert haben muß und nicht etwas an ihr. Freilich, in dem Maße, in welchem unser Nervensystem versagt, verlieren wir diese Wetten, aber daß Wetten verloren werden können, widerspricht der allgemeinen Theorie nicht.
Es ist in beiden Fällen ein fügender materieller transzendenter Akt anzunehmen, welcher im ersten das gegenwärtige Sein dem erinnerten gemäß gestaltet und im zweiten die Wirkung in ähnlich wahrgenommenen Lagen der ursprünglichen annähert. Beides gehört zum Frieden der Vernunft, welche ohne Holo- und Homogenität der punktförmigen Zeit offensichtlich keinen hätte.
Außerdem ist es so, daß uns eine Lage bedeutsam scheint, wenn wir sie uns vergegenwärtigen, gleich ob es sich um eine Ermächtigung, Partnerschaft oder Bildung handelt, so daß wir ein Gelübde ablegen, sie zu berücksichtigen, und so uns diese Gnade zuteil wird, ändert sich unsere Erfahrungsweise entsprechend.
Und wenn wir eine Tat verorten, scheint uns zugleich ihre Ausführung bedeutsam, so daß wir ein Gelübde ablegen, unsere Ausrichtung ihr gemäß zu aktualisieren, also uns zu fragen, was als nächstes in ihrem Rahmen zu tun ist, und wiederum ändert sich unsere Erfahrungsweise gnädigenfalls entsprechend, so daß wir es nicht vergessen.
Anflüge von Humor hier sollten nicht darüber hinwegtäuschen, daß, nur weil die Hinterfragung des bereits Entschiedenen wenig praktischen Nutzen hat, die Art der Fragestellung die ursprüngliche Entscheidungsfindung nicht verfehlen muß.
Behauptung. Mit Vergegenwärtigung und Verortung sind automatisch materielle und ideelle transzendente Akte verbunden, welche das Sein und unsere Erfahrungsweise formen.
Erläuterung. Wenn wir unsere Ermächtigung vergegenwärtigen, wetten wir doch darauf, daß die einmal wahrgenommene Welt immer noch da ist, oder, um es anders zu sagen, daß vergangene punktförmige Zeiten in der gegenwärtigen enthalten sind, was ich als die Hologenität der punktförmigen Zeit bezeichnen möchte. Und wenn wir eine Tat verorten, wetten wir darauf, daß, was immer wir über ihre Ausführung gelernt haben, immer noch gilt, was ich als die Homogenität der punktförmigen Zeit bezeichnen möchte, welche also besagt, daß, wenn etwas anders läuft, sich etwas in der Zeit geändert haben muß und nicht etwas an ihr. Freilich, in dem Maße, in welchem unser Nervensystem versagt, verlieren wir diese Wetten, aber daß Wetten verloren werden können, widerspricht der allgemeinen Theorie nicht.
Es ist in beiden Fällen ein fügender materieller transzendenter Akt anzunehmen, welcher im ersten das gegenwärtige Sein dem erinnerten gemäß gestaltet und im zweiten die Wirkung in ähnlich wahrgenommenen Lagen der ursprünglichen annähert. Beides gehört zum Frieden der Vernunft, welche ohne Holo- und Homogenität der punktförmigen Zeit offensichtlich keinen hätte.
Außerdem ist es so, daß uns eine Lage bedeutsam scheint, wenn wir sie uns vergegenwärtigen, gleich ob es sich um eine Ermächtigung, Partnerschaft oder Bildung handelt, so daß wir ein Gelübde ablegen, sie zu berücksichtigen, und so uns diese Gnade zuteil wird, ändert sich unsere Erfahrungsweise entsprechend.
Und wenn wir eine Tat verorten, scheint uns zugleich ihre Ausführung bedeutsam, so daß wir ein Gelübde ablegen, unsere Ausrichtung ihr gemäß zu aktualisieren, also uns zu fragen, was als nächstes in ihrem Rahmen zu tun ist, und wiederum ändert sich unsere Erfahrungsweise gnädigenfalls entsprechend, so daß wir es nicht vergessen.
Anflüge von Humor hier sollten nicht darüber hinwegtäuschen, daß, nur weil die Hinterfragung des bereits Entschiedenen wenig praktischen Nutzen hat, die Art der Fragestellung die ursprüngliche Entscheidungsfindung nicht verfehlen muß.
Labels: 33, formalisierung, formalismus, gesetze, institutionen, metaphysik, wahrnehmungen, ἰδέα, φιλοσοφία