Eingeschleuste Weise: Das menschliche Gesicht der Schwarmkontrolle
Ich sprach die Ähnlichkeit zwischen der wechselseitigen Delegation und der Zusammenarbeit bereits im Beitrag Wechselseitige Delegation an. Hier möchte ich zunächst fragen, ob es militärische Gründe gibt, die Zusammenarbeit der wechselseitigen Delegation vorzuziehen.
Nun, es gibt keinen militärischen Grund, das Beispringen der Arbeitsteilung vorzuziehen oder die Offenherzigkeit dem Zusammenwirken, aber es gibt durchaus einen Grund, die Rechtweisung der Berichtigung vorzuziehen, da sich die Berichtigung an jeden richtet, der falsch liegt, und sich die Rechtweisung natürlicherweise vorrangig an jene wendet, welche die Beschlußhoheit innehaben, so daß es bei der Berichtigung dazu kommen kann, daß ein ehrgeiziger Hauptmann über eine militärische Fehleinschätzung informiert wird und die weitere Verbreitung der Nachricht verhindert oder allgemeiner formuliert, daß eine Berichtigung nur einen Teil eines Schwarms erfaßt, welcher seinen speziellen Vorteil aus ihr zieht.
Letzteres ist im Krieg durchaus nachteilhaft, im Frieden aber eher nicht, weshalb die Einschleusung von Weisen, welchen die Beschlußhoheit zugestanden wird, eine grundsätzlich militärische Einrichtung ist. Weisen wird die Beschlußhoheit natürlicherweise zugestanden, ebenso wie sie natürlicherweise als Mitarbeiter angesehen werden, welche rechtweisen und vorrangig rechtzuweisen sind, wenn sie sich einmal irren sollten. Aber das gilt per Definitionem und sagt nichts über die Neigung der Menschen aus, ihre Mitmenschen als Mitarbeiter oder gar Weise anzusehen, doch auf die kommt es an, wenn Weise zur Kontrolle des Schwarms in ihn eingeschleust werden sollen.
Ich denke, daß es sich bei den römischen Triumphzügen um so ein Mittel der Einschleusung gehandelt hat, welches die römischen Soldaten davon überzeugen sollte, daß die verherrlichten Heerführer ein Anrecht auf Beschlußhoheit und vorrangige Rechtweisung besäßen.
Heute kommt Ombudsmännern, Verbraucherschützern, selbstverständlich Priestern, und wie sie alle heißen, welche darauf achten, daß alles korrekt abläuft, just diese Rolle zu, also daß wir sie informieren, wenn etwas falsch läuft, anstatt die Mißstände öffentlich breitzutreten. Aber wie gesagt, im Frieden gibt es keinen Grund dazu, was natürlich nicht heißt, daß man im Frieden niemanden als Mitarbeiter ansehen sollte, sondern lediglich, daß eine Verwaltung, welche vorzugsweise auf dieses Mittel setzt, militärische Denkstrukturen aufweist. Oder ist Mr. Helpmann ein Zivilist?
Nun, es gibt keinen militärischen Grund, das Beispringen der Arbeitsteilung vorzuziehen oder die Offenherzigkeit dem Zusammenwirken, aber es gibt durchaus einen Grund, die Rechtweisung der Berichtigung vorzuziehen, da sich die Berichtigung an jeden richtet, der falsch liegt, und sich die Rechtweisung natürlicherweise vorrangig an jene wendet, welche die Beschlußhoheit innehaben, so daß es bei der Berichtigung dazu kommen kann, daß ein ehrgeiziger Hauptmann über eine militärische Fehleinschätzung informiert wird und die weitere Verbreitung der Nachricht verhindert oder allgemeiner formuliert, daß eine Berichtigung nur einen Teil eines Schwarms erfaßt, welcher seinen speziellen Vorteil aus ihr zieht.
Letzteres ist im Krieg durchaus nachteilhaft, im Frieden aber eher nicht, weshalb die Einschleusung von Weisen, welchen die Beschlußhoheit zugestanden wird, eine grundsätzlich militärische Einrichtung ist. Weisen wird die Beschlußhoheit natürlicherweise zugestanden, ebenso wie sie natürlicherweise als Mitarbeiter angesehen werden, welche rechtweisen und vorrangig rechtzuweisen sind, wenn sie sich einmal irren sollten. Aber das gilt per Definitionem und sagt nichts über die Neigung der Menschen aus, ihre Mitmenschen als Mitarbeiter oder gar Weise anzusehen, doch auf die kommt es an, wenn Weise zur Kontrolle des Schwarms in ihn eingeschleust werden sollen.
Ich denke, daß es sich bei den römischen Triumphzügen um so ein Mittel der Einschleusung gehandelt hat, welches die römischen Soldaten davon überzeugen sollte, daß die verherrlichten Heerführer ein Anrecht auf Beschlußhoheit und vorrangige Rechtweisung besäßen.
Heute kommt Ombudsmännern, Verbraucherschützern, selbstverständlich Priestern, und wie sie alle heißen, welche darauf achten, daß alles korrekt abläuft, just diese Rolle zu, also daß wir sie informieren, wenn etwas falsch läuft, anstatt die Mißstände öffentlich breitzutreten. Aber wie gesagt, im Frieden gibt es keinen Grund dazu, was natürlich nicht heißt, daß man im Frieden niemanden als Mitarbeiter ansehen sollte, sondern lediglich, daß eine Verwaltung, welche vorzugsweise auf dieses Mittel setzt, militärische Denkstrukturen aufweist. Oder ist Mr. Helpmann ein Zivilist?
Labels: 33, formalisierung, geschichte, gesellschaftsentwurf, gesellschaftskritik, gesetze, institutionen, sehhilfen, wahrnehmungen, zeitgeschichte, ἰδέα, φιλοσοφία