Bereitschaftsbeitrag

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26. Juni 2022

Zu den logischen Zusammenhängen des Rechtfertigungskreislaufs

Meine Beschreibung des Rechtfertigungskreislaufs läßt in technischer Hinsicht zu wünschen übrig.

Die Anfangsrechtfertigungen entspringen aus Erfahrungen, Vorhaben und Haltungen, nämlich
  • das Zurechtfinden aus Erfahrungen (Lagen),
  • das Beschäftigen aus Vorhaben (Taten) und
  • das Vorgeben aus Haltungen,
wobei die Haltungen in
  • Bestrebungen (Ansprüche),
  • Umgänge (Ausrichtungsregeln) und
  • Vorhaltungen (Berücksichtigungsregeln)
unterteilt werden.

Bestrebungen (oder Ansprüche) bestehen konkret aus Kennzeichnungen der Erfahrungen (oder Lagen), wobei die Erfahrung die eigenen Vorhaben und die eigene Haltung reflektiert und fremde Vorhaben abschätzt, indem
  • die anschauliche Erfahrung die Ermächtigung darstellt,
  • die verständige Erfahrung die Partnerschaft durch Vorhaben erfaßt und
  • die vernünftige Erfahrung die Bildung durch die Haltung.
Der Unterschied zwischen der Urheberschaft und der Bezeugung von Vorhaben und Haltungen sollte klar sein.

Das Rechenschaftsgeben besteht aus dem Zurechfinden und dem anschließenden Vergleich der Erfahrung mit der Bestrebung, durch welchen es einen Begriff ihrer Abweichung liefert, welcher die Erfahrung erweitert.

Das Ausrichten besteht aus der Bestimmung der expliziten und impliziten willensmäßigen Gefordertheit in der erfahrenen Lage und der anschließenden Beschäftigung, wobei die explizite Gefordertheit durch Umgänge und noch abzuarbeitende Vorhaben gegeben ist und die implizite durch verfehlte Bestrebungen. Über gewisse Grundbestrebungen, wie der Sicherstellung unserer körperlichen Unversehrtheit, geben wir uns immer Rechenschaft, und auch wenn die Bestrebung darin besteht, etwas vorzuhaben, was wir bisher noch nicht vorhatten, ist die Gefordertheit implizit, wiewohl die Implikation eindeutig ist.

Das Berücksichtigen besteht zunächst aus der Bestimmung etwaiger ratsamer Ansprüche an die Lage zur weiteren Verfolgung des Vorhabens und zugehöriger geeigneter Vorbereitungen desselben, bezüglich welcher wir gegebenfalls den Anspruch an uns stellen, sie vorzuhaben, in welchem Fall das gegenwärtige Vorhaben bis zu ihrer Abarbeitung auf Eis gelegt wird. Reaktiviert wird es durch die Ausrichtung, sobald die zu den Vorbereitungen gehörigen Bestrebungen erreicht wurden. Was darüberhinaus an Ansprüchen gestellt werden muß, erfolgt anschließend, also nachdem alle rekursiven Vorbereitungsabstiege des gerade betrachteten Vorhabens ihre Bestrebungen erreicht haben, in der Vorgabe.

Ja, und damit habe ich es quasi maschinenlesbar formuliert, nur zur Parameterweitergabe habe ich ein paar Details ausgespart, wobei die Regel da ist, daß das menschliche Gehirn keine Parameter auf den Stack legt, sondern das Vorhaben zum Parameter wählt, davon ausgehend, daß die näheren Bestimmungen, etwa welcher Druck auf die Türklinke auszuüben ist, in aller Regel anschaulich, also ohne begriffliche Leitlinien, und damit autonom erfolgen. Die völlige Unfähigkeit des menschlichen Gehirns, einen Stack anzulegen, ist einer der vielen Gründe, aus welchem ich nicht recht an die Erhöhung der menschlichen Intelligenz durch digitale Implantate glaube. Wiewohl marginal vielleicht das eine oder andere ginge, verhindert das Organisationsprinzip des menschlichen Denkens jegliche effektive Implementation vielschrittiger Algorithmen, und es ist schwer vorstellbar, daß es sich ganz ohne Intelligenzverlust auf sie verzichten ließe.

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