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3. Juni 2022

Handlungsrechtfertigung

Die Rechtfertigungsfragen sind bisher nicht vollständig begrifflich erfaßt worden. Das werde ich nun nachholen.

Mit den Fragen
  • Was soll ich (in dieser Lage) tun?,
  • Wie soll ich (diese Tat) gestalten? und
  • Was habe ich (hinsichtlich dieses Anspruchs) getan?
sind Folge-, beziehungsweise Anfangshandlungsrechtfertigungen verbunden, wobei die Anfangsrechtfertigungen von allgemeiner Art sind und die Folgerechtfertigungen von durch den Anfang spezialisierter. Die Anfangsrechtfertigungen sind
  • Zurechtfindung: Was habe ich getan?
  • Beschäftigung: Was soll ich tun? und
  • Vorgabe: Wie soll ich gestalten?
und die auf sie folgenden Folgerechtfertigungen sind
  • Ausrichtung: Was soll ich in dieser Lage tun?
  • Berücksichtigung: Wie soll ich diese Tat gestalten? und
  • Rechenschaft: Was habe ich hinsichtlich dieses Anspruchs getan?
Folgerechtfertigungen werden entweder zu Anfangsrechtfertigungen bestimmt oder durch Regeln vorbestimmt, wobei es allerdings nur Ausrichtungs- und Berücksichtigungsregeln gibt, aber keine Rechenschaftsregeln. Ausrichtungs- und Berücksichtigungsregeln bilden Verfahren und Verfahren bilden unsere Haltung.

Verkörperung, Spiel und Routine lassen sich über ihren Regelungsgrad definieren.

Die Routine durchläuft den Zykel:
  1. Ausrichtungsregel,
  2. Berücksichtigungsregel,
  3. Rechenschaftsbestimmung,
das Spiel den Zykel:
  1. Ausrichtungsbestimmung,
  2. Berücksichtigungsregel,
  3. Rechenschaftsbestimmung,
und die Verkörperung den Zykel:
  1. Ausrichtungsbestimmung,
  2. Berücksichtigungsbestimmung,
  3. Rechenschaftsbestimmung,
und wann immer wir eine Rechtfertigung neu bestimmen, bilden wir uns weiter, nämlich
  • würdigen wir Entwicklungsmuster, indem wir die Ausrichtung bestimmen, und gewinnen also an Erfahrung,
  • setzen wir zu Plänen an, indem wir die Berücksichtigung bestimmen, und gewinnen also an Verfahren,
  • zielen wir auf Entwicklungsabsichten ab, indem wir die Rechenschaft bestimmen, und gewinnen also an Vorhaben,
und aus diesen Bildungen erwachsen uns das Gute, Reale, und Geeignete, nämlich
  • das Gute aus der Erfahrung, indem wir zu würdigen lernen,
  • das Reale aus den Verfahren, indem Verfahren allen vorgestellten, also nicht beobachteten, Verhältnissen zwischen Teilen der Realität zu Grunde liegen, und
  • das Geeignete aus den Vorhaben, indem sie Zwecke und Zweckmäßiges begründen.
Umgekehrt beeinflussen das Gute, das Reale und das Geeignete wiederum die Rechtfertigungsbestimmung, nämlich
  • das Gute die Vorgabe,
  • das Reale die Zurechtfindung und
  • das Geeignete die Beschäftigung,
und darauf beruhen die Handlungsstrategien, also das Anknüpfen der Revision an die Aktion, denn zunächst einmal ist
  • Empfangen Zurechtfinden und Ausrichten,
  • Verfolgen Beschäftigen und Berücksichtigen und
  • Studieren Vorgeben und Rechenschaftgeben,
und also
  • entsteht durch Empfangen Erfahrung und bildet sich somit das Gute,
  • entstehen durch Verfolgen Verfahren und bildet sich somit das Reale und
  • durch Studieren Vorhaben und bildet sich somit das Geeignete,
so daß
  • das Gute zur (konstruktiven) Kritik der Vorgabe im Rahmen des Nutzbarmachens herangezogen werden kann,
  • das Reale zum Abdecken (vormals Verwerten) beim Zurechtfinden im Rahmen des Entdeckens und
  • das Geeignete zum Einsetzen beim Beschäftigen im Rahmen des Lenkens.

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