Gemeinschaftliche geistige Verpflichtung
Von den fünf geistigen Pflichten, können wir vier im zugehörigen Zeitalter gemeinschaftlich nachkommen, nämlich
Gemeinschaftliche Verkörperungspflicht setzt gemeinsamen partnerschaftlichen (subjektiven) Glauben voraus und besteht in dem Eingestehen, und damit der Anerkennung, der gemeinsamen geistigen Heimat. Das damit einhergehende ideelle Gebet um ein Amt wird durch Rollenverpflichtung (Verpflichtung auf das Ausfüllen einer Rolle) beantwortet*, und diese liegt dem materiellen Gebet um die Spiegelung der Rollenausfüllung zu Grunde, welches die gemeinschaftliche Artung beeinflußt, wohingegen das ideelle Gebet um die Gnade unterbleibt, da der gemeinsame partnerschaftliche (subjektive) Glaube die persönliche Artung zweitrangig werden läßt.
Gemeinschaftliche Verteidigungs- und Aufbruchspflicht setzen gemeinsames Bildungsgewissen voraus und bestehen im dem Einlassen auf die geistige Konfiguration und dem Gewähren der geistigen Heimat. Das damit einhergehende ideelle Gebet um eine Bahn wird durch Beschließungseingeweihtheit beantwortet, welche stets mit allgemeiner Verheißungsfülle, Verwandtheit und Verwandeltheit einhergeht und im Falle von Gottes Ratschluß die den Schulgeist erfassende Erfahrungsweise voraussetzt, und diese Eingeweihtheit liegt dem materiellen Gebet um die beschlossene Fügung zu Grunde, welches den gemeinschaftlichen Lebenskreislauf beeinflußt, wohingegen das ideelle Gebet um das Amt unterbleibt, da das gemeinschaftliche Bildungsgewissen den persönlichen Lebenskreislauf zweitrangig werden läßt.
* bestimmte Rollen, etwa die von Mann, Frau und Kind, entsprechen stets dem gemeinsamen partnerschaftlichen (subjektiven) Glauben, und nicht nur im Zeitalter der Wacht. Sie anzugreifen ist Verblendung oder Provokation, heute wohl vorrangig letzteres. Ich glaube aber nicht, daß sich eine allgemeine Rückkehr zur gemeinschaftlichen Verkörperungspflicht auch nur im entferntesten provozieren ließe.
- der Verteidigungs- und Aufbruchspflicht im Zeitalter der Wunder,
- der Verkörperungspflicht im Zeitalter der Wacht und
- der Prospektionspflicht im Zeitalter der Werke.
Gemeinschaftliche Verkörperungspflicht setzt gemeinsamen partnerschaftlichen (subjektiven) Glauben voraus und besteht in dem Eingestehen, und damit der Anerkennung, der gemeinsamen geistigen Heimat. Das damit einhergehende ideelle Gebet um ein Amt wird durch Rollenverpflichtung (Verpflichtung auf das Ausfüllen einer Rolle) beantwortet*, und diese liegt dem materiellen Gebet um die Spiegelung der Rollenausfüllung zu Grunde, welches die gemeinschaftliche Artung beeinflußt, wohingegen das ideelle Gebet um die Gnade unterbleibt, da der gemeinsame partnerschaftliche (subjektive) Glaube die persönliche Artung zweitrangig werden läßt.
Gemeinschaftliche Verteidigungs- und Aufbruchspflicht setzen gemeinsames Bildungsgewissen voraus und bestehen im dem Einlassen auf die geistige Konfiguration und dem Gewähren der geistigen Heimat. Das damit einhergehende ideelle Gebet um eine Bahn wird durch Beschließungseingeweihtheit beantwortet, welche stets mit allgemeiner Verheißungsfülle, Verwandtheit und Verwandeltheit einhergeht und im Falle von Gottes Ratschluß die den Schulgeist erfassende Erfahrungsweise voraussetzt, und diese Eingeweihtheit liegt dem materiellen Gebet um die beschlossene Fügung zu Grunde, welches den gemeinschaftlichen Lebenskreislauf beeinflußt, wohingegen das ideelle Gebet um das Amt unterbleibt, da das gemeinschaftliche Bildungsgewissen den persönlichen Lebenskreislauf zweitrangig werden läßt.
* bestimmte Rollen, etwa die von Mann, Frau und Kind, entsprechen stets dem gemeinsamen partnerschaftlichen (subjektiven) Glauben, und nicht nur im Zeitalter der Wacht. Sie anzugreifen ist Verblendung oder Provokation, heute wohl vorrangig letzteres. Ich glaube aber nicht, daß sich eine allgemeine Rückkehr zur gemeinschaftlichen Verkörperungspflicht auch nur im entferntesten provozieren ließe.
Labels: 33, formalisierung, formalismus, geschichte, gesellschaftsentwurf, gesetze, institutionen, metaphysik, sehhilfen, vorgeschichte, wahrnehmungen, ἰδέα, φιλοσοφία