Bereitschaftsbeitrag

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30. Juni 2022

Zusagen und wechselseitige Delegation

Im vorigen Beitrag habe ich die Formen der wechselseitigen Delegation den Formen der Zusammenarbeit verglichen, aber sie lassen sich ebenso gewinnbringend den Formen der Zusagen vergleichen, nämlich
  • die Arbeitsteilung den Versorgungszusagen zur Standgestaltung,
  • das Zusammenwirken den Beteiligungszusagen des Ensembles und
  • die Berichtigung den Verständniszusagen einer Schule.
Versorgungszusagen sind in unserer Gesellschaft Vererbungszusagen und entscheidend für die Eigentümlichkeit der lokalen Verhältnisse verantwortlich, also in wiefern sie das lokale Empfinden widerspiegeln. Als ich auf der Krim war, viel mir die große Dynamik der Menschen dort auf, und im Nachhinein stellt es sich mir nun so dar, daß unter den Russen (welche damals in der Ukraine lebten) die Vererbungszusagen im Vergleich mit den Niedersachsen schwächer ausgeprägt sind und die Arbeitsteilung stärker.

Beteiligungszusagen lassen sich etwa bei Eckbällen im Fußball studieren, wo die angreifende Mannschaft als Ensemble agiert. Wenn allerdings keine Standardsituation vorliegt, müssen die Mannschaften zusammenwirken, weil sie nur so auf die gegnerische Mannschaft reagieren können. Das ist übrigens auch im Krieg so: Der Angreifer kann in einem Manöver als Ensemble agieren, aber die Kriegsentwicklung erfordert das Zusammenwirken der verschiedenen Truppenteile.

Verständniszusagen liegen jeder Tradition oder Schule zugrunde, welche sich ja über ihr jeweiliges Verständnis austauschen. Die Berichtigung, hingegen, entwickelt ihr Verständnis aus der Notwendigkeit der Entwirrung. Betrachten wir etwa die sephardischen Juden, so haben diejenigen von ihnen, welche der Inquisition entgingen, wie Mose ben Jakob Cordovero, ihre Schule weiterentwickelt, wohingegen jene, welche die Inquisition durchliefen, wie Baruch Spinoza, die Scholastik berichtigten, was wohl der Sinn der von Johannes beschriebenen partiellen Versiegelung der zwölf Stämme Israels ist.

Räte, Parteien und Banden lassen sich alternativ durch ihre Zusagen und wechselseitige Delegation kennzeichnen, nämlich
  • Banden durch Beteiligungszusagen und Arbeitsteilung,
  • Parteien durch Verständniszusagen und Zusammenwirken und
  • Räte durch keine Zusagen und Berichtigung,
jeweils innerhalb des sozialen Gefüges (dort Zurückgezogenheit statt Rat), mit anderen Worten also als Grade der Wechselseitigkeitsbegrenzung, wobei die Bande sozial begrenzt ist und die Partei ideell.

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