Zeitschöpfungen: Die Lageermessungspraxis des gläubigen geistigen Horizonts
Die Lageermessungspraxis des gläubigen geistigen Horizonts unterscheidet sich von jener des philosophischen geistigen Horizonts nicht in den ihr zu Grunde liegenden Begriffen, sondern lediglich durch den Glauben daran, daß Verpflichtungen, Gelübde und Anerkennungen in die Schöpfung der Zeiten eingehen, derart
- sich durch Gelübde die Zeit ihnen entsprechend zur Ausleuchtung weitet,
- Anerkennungen der Zeit bei der Verpflanzung auferlegt werden und
- Verpflichtungen die sich entfaltende Zeit ihnen entsprechend befördern,
- nach unseren Tugenden und Lastern eine ihnen entsprechende Welt eröffnet,
- unsere Erwartung in der Welt bestätigt sehen läßt und
- durch die sich entfaltende Geschichte unserer Verpflichtung entgegen trägt,
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