Einige Spekulationen über das Wesen der Dinge
Ich habe bisher schon des öfteren spekuliert und möchte mich hier an einer Zusammenfassung versuchen.
Die Vorstellung, daß alles gerade frei ist seinem Willen, bei uns hauptsächlich durch unser Sehnen ausgeprägt, zu folgen, welcher indes unwandelbar und der Welt entrückt alles anleitet, ist unerträglich und mündete, wäre sie wahr, zwangsläufig in Resignation.
Wer diese Dinge in ihrem Grunde erwägt hat, wird den Anspruch erheben müssen, eine Willensänderung herbeiführen zu können.
Ein paar Dinge lassen sich von dieser Änderung sagen. Zum ersten wird sie gewiß nicht einseitig sein können. Und zum zweiten wird sie keine Kräfte verschieben können. Wäre ersteres der Fall, so folgte die nicht von der Änderung betroffene Partei ja doch nur ihrem Willen. Und was letzteres angeht, so sieht man wohl ein, daß Kraft eine Funktion des Willens und der Umstände ist und somit gesetzmäßig von einer nachwillentlichen Instanz vergeben wird.
Weiterhin ist natürlich auch schon das Ergebnis dieser Änderung seiner Art nach bekannt, nämlich als Sehnen, Aufgehen, Anstrengen oder Aufnehmen.
Nach dem vorigen ist das Sehnen und Anstrengen allerdings auf fremdartiges Wollen beschränkt. Und da die drei, in den vorigen Beiträgen besprochenen, Tugenden Kräfte sind, lassen diese sich also auch nicht fördern. Insbesondere läßt sich die Ergründungsfähigkeit, die Fähigkeit zu erfassen, ob etwas mit den ureigenen Heilsvorstellungen übereinstimmt, anderen Menschen nicht wünschen. Sie wird sich einstellen, wenn Eigenart und günstige Umstände zusammentreffen, und nur dann. Eigenart, allerdings, solange sie fremdartig ist, läßt sich anderen wünschen.
Der Preis für derartige Wünsche besteht offenbar darin, an dem betreffenden Sehnen oder Anstrengen teilzuhaben. Ein Preis nur deshalb, weil es fremdartig ist.
Diese Art der Änderung ließe sich als Unterstützung bezeichnen und die Freiheit, welche sie gewährt, ist die Freiheit, jene zu unterstützen, welche einem selbst zuträglich sind.
Neben dieser bietet die Übertragung des Aufgehens und Aufnehmens auf jene, welche dazu geschaffen sind, also die gleichartig wollenden, die Freiheit zu ihrer Einweihung, wofür man mit gesunkenem persönlichem Gewicht bezahlt.
Die Vorstellung, daß alles gerade frei ist seinem Willen, bei uns hauptsächlich durch unser Sehnen ausgeprägt, zu folgen, welcher indes unwandelbar und der Welt entrückt alles anleitet, ist unerträglich und mündete, wäre sie wahr, zwangsläufig in Resignation.
Wer diese Dinge in ihrem Grunde erwägt hat, wird den Anspruch erheben müssen, eine Willensänderung herbeiführen zu können.
Ein paar Dinge lassen sich von dieser Änderung sagen. Zum ersten wird sie gewiß nicht einseitig sein können. Und zum zweiten wird sie keine Kräfte verschieben können. Wäre ersteres der Fall, so folgte die nicht von der Änderung betroffene Partei ja doch nur ihrem Willen. Und was letzteres angeht, so sieht man wohl ein, daß Kraft eine Funktion des Willens und der Umstände ist und somit gesetzmäßig von einer nachwillentlichen Instanz vergeben wird.
Weiterhin ist natürlich auch schon das Ergebnis dieser Änderung seiner Art nach bekannt, nämlich als Sehnen, Aufgehen, Anstrengen oder Aufnehmen.
Nach dem vorigen ist das Sehnen und Anstrengen allerdings auf fremdartiges Wollen beschränkt. Und da die drei, in den vorigen Beiträgen besprochenen, Tugenden Kräfte sind, lassen diese sich also auch nicht fördern. Insbesondere läßt sich die Ergründungsfähigkeit, die Fähigkeit zu erfassen, ob etwas mit den ureigenen Heilsvorstellungen übereinstimmt, anderen Menschen nicht wünschen. Sie wird sich einstellen, wenn Eigenart und günstige Umstände zusammentreffen, und nur dann. Eigenart, allerdings, solange sie fremdartig ist, läßt sich anderen wünschen.
Der Preis für derartige Wünsche besteht offenbar darin, an dem betreffenden Sehnen oder Anstrengen teilzuhaben. Ein Preis nur deshalb, weil es fremdartig ist.
Diese Art der Änderung ließe sich als Unterstützung bezeichnen und die Freiheit, welche sie gewährt, ist die Freiheit, jene zu unterstützen, welche einem selbst zuträglich sind.
Neben dieser bietet die Übertragung des Aufgehens und Aufnehmens auf jene, welche dazu geschaffen sind, also die gleichartig wollenden, die Freiheit zu ihrer Einweihung, wofür man mit gesunkenem persönlichem Gewicht bezahlt.
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