Bereitschaftsbeitrag

Zur Front

11. April 2009

Orden und Stände

Wenn man Organisationen betrachtet, so wird es sinnvoll sein, sie danach zu unterscheiden, ob ihre Mitglieder Macht besitzen und Einverständnis suchen oder Einverständnis besitzen und Macht suchen. Im ersteren Fall spreche ich von einer Gesellschaft, im letzteren von einem Orden.

Offenbar verfügen wir alle Macht über unseren Körper und daraus resultiert, daß es stets eine Grundgesellschaft gibt, nämlich die Gesellschaft der Bürger dieser Erde, wenn man sie so nennen möchte. Wenn nun aber in einem Staat verschiedene Freiheiten erst erworben werden müssen, so bildet sich für jede dieser Freiheiten wiederum eine Gesellschaft, eben jener, welche über diese Freiheit und damit auch über eine bestimmte Macht verfügen. Diese Gesellschaften nun nenne ich Stände.

Im folgenden wird es mir um eine Gegenüberstellung von Ständen und Orden gehen und auch um ihren Einfluß auf einander.

Beginnen wir mit letzterem. Eine ständisch gegliederte Gesellschaft verhindert proportional zum Grad ihrer Untergliederung die Bildung von Orden, ganz einfach deswegen, weil Ordensmitglieder höherer Stände gemäß der Ordensausrichtung auf den Aufstieg von Ordensmitgliedern niederer Stände hinwirken müßten, dabei aber in Interessengegensatz zu ihren Standesmitgliedern gerieten, welches sich unvorteilhaft für ihre Standesmitgliedschaft auswirkte. Ein Orden, welcher seiner inneren Verpflichtung getreu bestehen möchte, muß sich also in einem ständischen Staat ausschließlich aus Mitgliedern eines Standes speisen und verliert mit der Größe des Standes somit an Relevanz. Aus diesem Grunde werden Verfechter von Ordensstrukturen Standesstrukturen also zu beseitigen suchen. Umgekehrt stellen Orden ganz offensichtlich, wie auch schon erwähnt, eine Bedrohung von Standesinteressen dar, indem sie ja naturgemäß nicht auf Mitglieder eines Standes beschränkt sein werden und somit ihren Mitgliedern Vorteile auf Standeskosten zu verschaffen trachten werden. Entsprechend feindselig sind auch die Verfechter von Standesstrukturen Ordensstrukturen gegenüber eingestellt.

Wie sich Stände gliedern ist hinreichend klar. Ein paar Worte zur Gliederung verschiedener Orden unter einander. Orden werden um so kooperativer unter einander sein, je weniger ihre Betätigungsfelder zusammenfallen und auch um so kooperativer, je ähnlicher ihre Grundüberzeugungen sind. In solchen Fällen können sie Überorden bilden, in welchen sämtliche Mitglieder in bestimmten Belangen gleichberechtigt behandelt werden. Verfeindeten Orden bleibt bei gleichen Ansprüchen hingegen nur der Auslöschungskrieg.

Stände haben, wie gesagt, Freiheit oder Macht zu vergeben, Orden hingegen Beteiligung an ihrem Werk. Stände werden im Gegenzug zur gewährten Freiheit zunächst einmal Dienst einfordern, und müssen das auch, weil sie ohne diesen Dienst in den seltensten Fällen überhaupt Macht besäßen, und schulen ihren Nachwuchs für diesen Dienst. Orden hingegen ertüchtigen ihren Nachwuchs, damit er die Aufgabe des Ordens zu meistern in die Lage versetzt wird und überlassen ihm hernach Verantwortung für einen Teil ihres Werks.

Ob jemand Ständen oder Orden zuneigt, läßt sich dem vorigen gemäß in der Tat daran ersehen, ob jemand leben als Freiheit oder als Beteiligung auffäßt. Freilich, es kommt für den Einzelnen natürlich sehr darauf an, welche Freiheit oder welche Beteiligung er anstrebt, und diesbezüglich sollte man wahrscheinlich auf den entarteten Fall eines Ordens hinweisen, dessen Werk ausschließlich in der materiellen Besserstellung seiner Mitglieder besteht, welche er faktisch nur auf kriminellem Wege erreichen können wird, da er über das, was er verspricht, nicht verfügt und es somit entwenden muß. Daß ein Orden das Recht besitzt, frei über das zu verfügen, woran er zu beteiligen verspricht, wird man getrost als Kriterium seiner Lauterkeit verwenden können.

Nun, es ist natürlich kein Geheimnis, daß ich Orden zuneige. Somit stellt sich für mich die Frage nach dem Werk des Ordens, welchen ich zu gründen beliebe. Eine Komponente wäre sicherlich die Bewahrung von Kultur, also einerseits geistiger Fähigkeiten und andererseits eines Verständnisses menschlicher (individueller) Verantwort, und die andere bestünde in der Gestaltung innerordenlicher Kooperation.

Labels: , , ,