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1. Mai 2009

Schicksale und Abschlußpunkte des Bewußtseins

Die vier relevanten Schicksalsklassen sind Bewahrer, Gestalter, Entwickler und Begründer.

Die Trennlinie zwischen den ersteren beiden und den letzteren beiden besteht in der Fähigkeit zur autonomen Regelbildung, wie ich sie im Beitrag über Kant und Schopenhauers Disput beschrieben habe.

Der Gegensatz zwischen den ersten beiden besteht darin, daß der Bewahrer zuvörderst seiner Wirklichkeit verhaftet ist und der Gestalter seinen Ideen, also seinen Möglichkeiten.

Der Entwickler ist dagegen schon eher dem Möglichen verhaftet, welches er nicht von vornherein absehen kann, da er seine Ideen entwickelt. Und der Begründer schließlich ist letzten Endes seinen Ahnungen davon verhaftet, wie ausgearbeitete Ideen auf ihn wirken sollten, versteht seinen eigenen Seelenfrieden also als letzte Instanz.

Diese letzte Instanz, der Seelenfrieden, das Mögliche, die Möglichkeiten oder die Lebenswirklichkeit, ist der Abschlußpunkt des Bewußtseins eines Menschen mit entsprechendem Schicksal. Das bedeutet einerseits, daß ein Mensch sich dieses Punktes bewußt sein muß, um sich vollständig zu fühlen und andererseits, daß seine transzendenten Verbindungsakte diesen Punkt zum Gegenstand haben, siehe den Beitrag zur Entstehung der Welt.

Es ist aber auch so, daß diese Abgeschlossenheit nötig ist, um ein entsprechendes Schicksal ausfüllen zu können. So wird der Gestalter nie die Rücksicht nehmen können, welche der Bewahrer nimmt, weil er auf die Wirklichkeit überhaupt nicht Acht gibt. Der Entwickler wird nie die Hingabe des Gestalters zu einer Idee empfinden können, weil sie für ihn nur eine Station zu neuen Ideen ist. Und der Begründer wird nie mit demselben Eifer das Mögliche ausloten wie der Entwickler, weil es ihn nur so weit interessiert, wie es auf ihn zurückstrahlt.

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