Rechter Glaube, Aberglaube, Unglaube
Viele Menschen meinen, es wäre unmöglich, rechten Glauben objektiv zu definieren. Das ist ein Irrtum, es läßt sich allgemeinverbindlich sagen, was rechter Glaube ist.
Der Schlüssel dazu liegt in dem Begriff eines transzendenten Aktes. Ein transzendenter Akt liegt dann vor, wenn wir wissen, daß wir uns für eine Tat entschieden haben, welche sodann eintritt, ohne daß wir es wären, welche sie wirkten. Manchmal ist uns auch nur klar, daß wir uns für irgendeine Tat entschieden haben, ohne genau zu wissen für welche. In dem Falle kann man natürlich nur dann einen transzendenten Akt darin erkennen, wenn sodann ein ausgesprochen ungewöhnliches Ereignis eingetreten ist, dessen wesenhafter Bezug zu der eigenen Entscheidung jedenfalls vage spürbar ist.
Sobald uns nun ein transzendenter Akt begegnet, stehen wir vor der Frage, wie wir ihn erklären sollen. Sagen wir, daß es nur ein Zufall war, so sind wir ungläubig. Machen wir irgendwelche äußeren Begleitumstände für ihn verantwortlich, schwarze Katzen, zerbrochene Spiegel, das falsche Datum, so sind wir abergläubisch, erkennen wir hingegen unsere eigene Beteilligung, so sind wir recht gläubig.
Aberglaube provoziert Unglücke, dadurch, daß unter bestimmten Umständen destruktive transzendente Akte unwissentlich bejaht werden, den Teufel nicht an die Wand zu malen ist also ein Gebot rechten Glaubens, wenngleich es in dieser Form abergläubisch erscheint und möglicherweise auch verstanden wird, wohingegen es materiell das Verbot sämtlichen Aberglaubens einschließt, welcher ja eben wesentlich darin besteht, den Teufel geradezu buchstäblich an die Wand zu malen, wo er sich aber gerade nicht befindet.
Andererseits ist Aberglaube zugleich aber auch das einzig wirksame Mittel um Menschen vom materialistischen Geist zu sozialisieren. Indem sie sich ständig davor fürchten müssen, verflucht zu werden, können sie einzig dazu gebracht werden, Rücksicht walten zu lassen.
Kurioserweise scheinen Materialisten Aberglauben dabei geradezu zu suchen, wohl aus der instinktiven Erkenntnis, daß unerklärliche Unglücke für sie als Gruppe insgesamt einen Segen darstellen, da sie die Machtverhältnisse im Fluß halten. Voodoo ist die konsequenteste Ausprägung dessen, die Dämonologie der tibetischen Bönreligion eher ein Mittel zum Zwecke der Sozialisierung.
Unglaube hingegen bewirkt, daß Angst zum einzigen Antrieb wird, und dadurch die Zerstörung der Gesellschaft.
Es gibt also eine Verpflichtung zum rechten Glauben, jedenfalls in einer Gesellschaft, in welcher Materialisten keine signifikante Rolle spielen, denn in einer solchen dienen unerklärliche Unglücksfälle keinem guten Zweck. Dies mag man zunächst einmal durchaus in Zweifel ziehen, aber bei Anschauung der Alternativen wird die Richtigkeit der Aussage schon offenbar.
Und also gibt es auch eine Verpflichtung zu und ein Bedürfnis an einer rechten Glaubensschule. In wie weit die bestehenden Glaubensschulen dem entsprechen, vermag ich nicht zu sagen, indes scheinen sie mir mehrheitlich wenigstens tendentiell dem rechten Glauben verpflichtet zu sein und nicht dem Aber- oder Unglauben.
Der Schlüssel dazu liegt in dem Begriff eines transzendenten Aktes. Ein transzendenter Akt liegt dann vor, wenn wir wissen, daß wir uns für eine Tat entschieden haben, welche sodann eintritt, ohne daß wir es wären, welche sie wirkten. Manchmal ist uns auch nur klar, daß wir uns für irgendeine Tat entschieden haben, ohne genau zu wissen für welche. In dem Falle kann man natürlich nur dann einen transzendenten Akt darin erkennen, wenn sodann ein ausgesprochen ungewöhnliches Ereignis eingetreten ist, dessen wesenhafter Bezug zu der eigenen Entscheidung jedenfalls vage spürbar ist.
Sobald uns nun ein transzendenter Akt begegnet, stehen wir vor der Frage, wie wir ihn erklären sollen. Sagen wir, daß es nur ein Zufall war, so sind wir ungläubig. Machen wir irgendwelche äußeren Begleitumstände für ihn verantwortlich, schwarze Katzen, zerbrochene Spiegel, das falsche Datum, so sind wir abergläubisch, erkennen wir hingegen unsere eigene Beteilligung, so sind wir recht gläubig.
Aberglaube provoziert Unglücke, dadurch, daß unter bestimmten Umständen destruktive transzendente Akte unwissentlich bejaht werden, den Teufel nicht an die Wand zu malen ist also ein Gebot rechten Glaubens, wenngleich es in dieser Form abergläubisch erscheint und möglicherweise auch verstanden wird, wohingegen es materiell das Verbot sämtlichen Aberglaubens einschließt, welcher ja eben wesentlich darin besteht, den Teufel geradezu buchstäblich an die Wand zu malen, wo er sich aber gerade nicht befindet.
Andererseits ist Aberglaube zugleich aber auch das einzig wirksame Mittel um Menschen vom materialistischen Geist zu sozialisieren. Indem sie sich ständig davor fürchten müssen, verflucht zu werden, können sie einzig dazu gebracht werden, Rücksicht walten zu lassen.
Kurioserweise scheinen Materialisten Aberglauben dabei geradezu zu suchen, wohl aus der instinktiven Erkenntnis, daß unerklärliche Unglücke für sie als Gruppe insgesamt einen Segen darstellen, da sie die Machtverhältnisse im Fluß halten. Voodoo ist die konsequenteste Ausprägung dessen, die Dämonologie der tibetischen Bönreligion eher ein Mittel zum Zwecke der Sozialisierung.
Unglaube hingegen bewirkt, daß Angst zum einzigen Antrieb wird, und dadurch die Zerstörung der Gesellschaft.
Es gibt also eine Verpflichtung zum rechten Glauben, jedenfalls in einer Gesellschaft, in welcher Materialisten keine signifikante Rolle spielen, denn in einer solchen dienen unerklärliche Unglücksfälle keinem guten Zweck. Dies mag man zunächst einmal durchaus in Zweifel ziehen, aber bei Anschauung der Alternativen wird die Richtigkeit der Aussage schon offenbar.
Und also gibt es auch eine Verpflichtung zu und ein Bedürfnis an einer rechten Glaubensschule. In wie weit die bestehenden Glaubensschulen dem entsprechen, vermag ich nicht zu sagen, indes scheinen sie mir mehrheitlich wenigstens tendentiell dem rechten Glauben verpflichtet zu sein und nicht dem Aber- oder Unglauben.
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