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27. Februar 2022

Stabsinteressen und Handlungsfähigkeit

Unter einem Stab verstehe ich in diesem Beitrag eine Organisation, welche zum Zwecke der Planung und Durchführung von Handlungsabläufen (der Lösung technischer Probleme) gebildet wurde, und um die Sache nicht unnötig abstrakt zu halten, beschränke ich mich auf die verschiedenen Industrien.

Der Ansatz dieses Beitrags ist, daß eine Industrie Stabsinteressen besitzt, welche sie bis zu einem gewissen Grade zu einer Organisation macht, und damit zu einem Stab der Volkswirtschaft und ihres Souveräns, wobei die Interessen von Stäben daraus erwachsen, daß ihre Mitglieder ihr Auskommen sichern wollen, und also darin bestehen, ihre jeweilige Zuständigkeit wichtig erscheinen zu lassen und eifersüchtig zu verteidigen, wie es mustergültig an einem Beratergremium (einem Rat) zu beobachten ist.

Weiterhin nehme ich vereinfachend an, daß die Äußerungen der Presse einzig dazu dienen, Industriezuständigkeiten wichtig erscheinen zu lassen und den Bürger somit zum Diener der (wirtschaftspolitischen) Erhaltung der entsprechenden Industrie zu machen.

Und was nun die eifersüchtige Verteidigung der Zuständigkeit des jeweiligen Stabes angeht, so entscheidet sie darüber, wie handlungsfähig der Souverän ist:
  • schenken die Stäbe ihrem Souverän nichts, so sind die Handlungen des Souveräns auf die zuständigkeitsgebundene Koordination seiner Stäbe beschränkt, die sogenannte allgemeine Regelung,
  • erlauben die Stäbe es ihrem Souverän hingegen, aus ihren Mitgliedern einen neuen Stab zur Lösung eines speziellen Problems zu bilden, so erstreckt sich seine Handlungsfähigkeit auch auf die sogenannte spezielle Regelung.
Als Stalin sah, daß seine Generäle ihn auf die allgemeine Regelung beschränken würden, ließ er sie erschießen. Und das ist durchaus die mustergültige Lösung: Wenn der Souverän sieht, daß die industrielle Verfilzung ihn daran hindert, ein spezielles Problem adäquat zu lösen, muß er die unwilligen Stäbe in die Knie zwingen, sei es durch Volksabstimmung, konsequentes Wechselwählertum oder auch zivilen Ungehorsam. Es ist keine Frage der besseren Argumente, sondern der Durchsetzung des Vorrangs des Gemeinwohls.

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