Stabsinteressen und Handlungsfähigkeit
Unter einem Stab verstehe ich in diesem Beitrag eine Organisation, welche zum Zwecke der Planung und Durchführung von Handlungsabläufen (der Lösung technischer Probleme) gebildet wurde, und um die Sache nicht unnötig abstrakt zu halten, beschränke ich mich auf die verschiedenen Industrien.
Der Ansatz dieses Beitrags ist, daß eine Industrie Stabsinteressen besitzt, welche sie bis zu einem gewissen Grade zu einer Organisation macht, und damit zu einem Stab der Volkswirtschaft und ihres Souveräns, wobei die Interessen von Stäben daraus erwachsen, daß ihre Mitglieder ihr Auskommen sichern wollen, und also darin bestehen, ihre jeweilige Zuständigkeit wichtig erscheinen zu lassen und eifersüchtig zu verteidigen, wie es mustergültig an einem Beratergremium (einem Rat) zu beobachten ist.
Weiterhin nehme ich vereinfachend an, daß die Äußerungen der Presse einzig dazu dienen, Industriezuständigkeiten wichtig erscheinen zu lassen und den Bürger somit zum Diener der (wirtschaftspolitischen) Erhaltung der entsprechenden Industrie zu machen.
Und was nun die eifersüchtige Verteidigung der Zuständigkeit des jeweiligen Stabes angeht, so entscheidet sie darüber, wie handlungsfähig der Souverän ist:
Der Ansatz dieses Beitrags ist, daß eine Industrie Stabsinteressen besitzt, welche sie bis zu einem gewissen Grade zu einer Organisation macht, und damit zu einem Stab der Volkswirtschaft und ihres Souveräns, wobei die Interessen von Stäben daraus erwachsen, daß ihre Mitglieder ihr Auskommen sichern wollen, und also darin bestehen, ihre jeweilige Zuständigkeit wichtig erscheinen zu lassen und eifersüchtig zu verteidigen, wie es mustergültig an einem Beratergremium (einem Rat) zu beobachten ist.
Weiterhin nehme ich vereinfachend an, daß die Äußerungen der Presse einzig dazu dienen, Industriezuständigkeiten wichtig erscheinen zu lassen und den Bürger somit zum Diener der (wirtschaftspolitischen) Erhaltung der entsprechenden Industrie zu machen.
Und was nun die eifersüchtige Verteidigung der Zuständigkeit des jeweiligen Stabes angeht, so entscheidet sie darüber, wie handlungsfähig der Souverän ist:
- schenken die Stäbe ihrem Souverän nichts, so sind die Handlungen des Souveräns auf die zuständigkeitsgebundene Koordination seiner Stäbe beschränkt, die sogenannte allgemeine Regelung,
- erlauben die Stäbe es ihrem Souverän hingegen, aus ihren Mitgliedern einen neuen Stab zur Lösung eines speziellen Problems zu bilden, so erstreckt sich seine Handlungsfähigkeit auch auf die sogenannte spezielle Regelung.
Labels: 32, formalisierung, gesellschaftskritik, gesetze, institutionen, sehhilfen, wahrnehmungen, ἰδέα, φιλοσοφία