Grundthemata und Rechtfertigungsphasen der Gedanken
Entsprechungen, Verbindungen, Anstreben, Veränderungen und Erlebnisse, oder auch Formalisierungen, Auflösungen, Bewältigungen, Auflesen und Bedenken, lassen sich als Rechtfertigungsabläufe über Grundthemen verstehen, und zwar
Zuordnungen stellen einen Teilbereich der Verhältnisse dar, nämlich jenen, welcher die Verhältnisse zwischen Bezugsgegenständen und ihren gesondertbezüglichen Gegenständen umfaßt, das heißt Verhältnisse der Art y=f(x), wobei x der Bezugsgegenstand ist, y der bezügliche und f der gesonderte Bezug, also etwa Olaf Scholz = Bundeskanzler (Deutschland). Zuordnungen sind willkürlich, dadurch, daß wir sagen, daß etwas in einem gesonderten Bezug zu einem Bezugsgegenstand stehen möge, steht es in ihm, wenn ich mir sage, daß mein Pseudonym Parmenides sein möge, ist es geschehen: Zwar können wir keine Welten schöpfen, doch Zuordnungen können wir schöpfen.
Über die Erlebnisse und das Zustandekommen der Rückschauen habe ich mich bereits im Detail geäußert, aber nicht dazu, daß wir erst im Laufe unseres Lebens damit beginnen festzuhalten, wann uns eine Rückschau, sei es unsere Verantwortlichkeit, Abhängigkeit oder eine Gültigkeit, zum ersten Mal bewußt wird: Kinder bedenken ihre Durchbrüche nicht, zwar rufen sie sich beim Rechenschaftgeben ihre Verantwortlichkeit in Erinnerung, beim Ausrichten ihre Abhängigkeit und beim Berücksichtigen die Gültigkeit, aber sie bedenken nicht, wie sich diese Dinge bilden, und deshalb sind sie auch nicht dazu in der Lage,
* man kann sich natürlich auch auf den Standpunkt stellen, daß Berücksichtigen und Rechenschaftgeben als Teil eines Zuordnens (Anstrebens) erfolgt, welches unsere Haltung neudefiniert. Hier tue ich es aus Gründen der größeren Sinnfälligkeit mit Blick auf die Formalisierung nicht.
- Entsprechungen (Formalisierungen) als Ausrichten, Berücksichtigen und Rechenschaftgeben* über den Verhältnissen, wobei über Entsprechungsannahmen Rechenschaft gegeben wird,
- Verbindungen (Auflösungen) als Rechenschaftgeben über den Zuordnungen, wobei über den zugeordneten gesondertbezüglichen Gegenstand Rechenschaft gegeben wird,
- Anstreben (Bewältigungen) als Ausrichten, Berücksichtigen und Rechenschaftgeben in der Welt oder im Falle des Zuordnens wiederum über den Zuordnungen,
- Veränderungen (Auflesen) als Zurechtfinden in der Welt und
- Erlebnisse (Bedenken) als Ausrichten über der Erweckung, wobei es sich beim Ausrichten um die Verfolgung der erwachten Rückschau handelt..
Zuordnungen stellen einen Teilbereich der Verhältnisse dar, nämlich jenen, welcher die Verhältnisse zwischen Bezugsgegenständen und ihren gesondertbezüglichen Gegenständen umfaßt, das heißt Verhältnisse der Art y=f(x), wobei x der Bezugsgegenstand ist, y der bezügliche und f der gesonderte Bezug, also etwa Olaf Scholz = Bundeskanzler (Deutschland). Zuordnungen sind willkürlich, dadurch, daß wir sagen, daß etwas in einem gesonderten Bezug zu einem Bezugsgegenstand stehen möge, steht es in ihm, wenn ich mir sage, daß mein Pseudonym Parmenides sein möge, ist es geschehen: Zwar können wir keine Welten schöpfen, doch Zuordnungen können wir schöpfen.
Über die Erlebnisse und das Zustandekommen der Rückschauen habe ich mich bereits im Detail geäußert, aber nicht dazu, daß wir erst im Laufe unseres Lebens damit beginnen festzuhalten, wann uns eine Rückschau, sei es unsere Verantwortlichkeit, Abhängigkeit oder eine Gültigkeit, zum ersten Mal bewußt wird: Kinder bedenken ihre Durchbrüche nicht, zwar rufen sie sich beim Rechenschaftgeben ihre Verantwortlichkeit in Erinnerung, beim Ausrichten ihre Abhängigkeit und beim Berücksichtigen die Gültigkeit, aber sie bedenken nicht, wie sich diese Dinge bilden, und deshalb sind sie auch nicht dazu in der Lage,
- für etwas neues Verantwortung zu übernehmen,
- sich von etwas neuem abhängig zu machen, noch
- eine neue Gültigkeit einzusehen,
* man kann sich natürlich auch auf den Standpunkt stellen, daß Berücksichtigen und Rechenschaftgeben als Teil eines Zuordnens (Anstrebens) erfolgt, welches unsere Haltung neudefiniert. Hier tue ich es aus Gründen der größeren Sinnfälligkeit mit Blick auf die Formalisierung nicht.
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