Bereitschaftsbeitrag

Zur Front

22. November 2023

Die Harmonie der Selbstregulationskörperschaften

Ich sprach bereits im Beitrag Die drei Selbstregulationskörperschaften und ihre Ausspielung gegen einander von ihrer Harmonie. Hier, nun, werde ich jene genauer erklären.

Die Anpassungen heißen Anpassungen, weil sie Handlungsschritte an Bildungen anpassen,
  • das Umsetzen das Beschäftigen an eine Abzielung,
  • das Begegnen das Vorgeben an ein Entwicklungsmuster und
  • das Einordnen das Zurechtfinden an eine Behandlungsweise,
und wenn die Bildungen durch eine Haltung bestimmt werden,
  • die Abzielung durch angestrebte Verantwortlichkeiten,
  • das Entwicklungsmuster durch Abhängigkeiten, mit welchen umzugehen gewußt wird, und
  • die Behandlungsweise durch vorgehaltene Gültigkeiten,
so handelt es sich um diese Haltung berücksichtigende Anpassungen, indem sie
  • deren Bestreben behilflich umsetzen,
  • derem Umgang rücksichtsvoll begegnen und
  • deren Vorhaltung nach normal einordnen,
welche ihrerseits durch eine Haltung (mit)bestimmt werden,
  • das Umsetzen durch einen Umgang,
  • das Begegnen durch eine Vorhaltung und
  • das Einordnen durch Bestreben,
an welche wiederum eine sie berücksichtigende Anpassung, erfolgen kann, welche zugleich berücksichtigt, was die durch sie bestimmten Anpassungen zu berücksichtigen haben, nämlich
  • das Begünstigen, welches dem behilflichen Umgang rücksichtsvoll begegnet,
  • das Rücksichtnehmen, welches der rücksichtsvollen Vorhaltung nach normal einordnet, und
  • das Implementieren, welches die normal(isiert)en Bestreben behilflich umsetzt,
derart
  • beim Begünstigen die Bestreben der ersten Haltung zum Maßstab des Umgangs der zweiten werden,
  • beim Rücksichtnehmen der Umgang der ersten zum Maßstab der Vorhaltung der zweiten und
  • beim Implementieren die Vorhaltung der ersten zum Maßstab der Bestreben der zweiten.
Jede Selbstregulationskörperschaft macht also ihren Maßstab zum Maßstab von Anderen, namentlich
  • eine Trägerschaft ihre Bestreben zum Maßstab des allgemeinen Umgangs, damit er sie begünstige,
  • eine Gesellschaft ihren Umgang zum Maßstab der allgemeinen Vorhaltung, damit sie rücksicht auf sie nehme, und
  • eine Mannschaft ihre Vorhaltung zum Maßstab der allgemeinen Bestreben, damit sie der eigenen Vorhaltung gemäß implementiert werden (sich in ihre Norm einfügen),
und daraus folgt, daß sich
  • Gerechte nur in Trägerschaften grundsätzlich wohl fühlen können, da ihnen Mannschaften die Vorhaltung vorschreiben und Gesellschaften ihr ihren Umgang zum Maßstab machen,
  • Tapfere nur in Gesellschaften, da ihnen Trägerschaften die Bestreben vorschreiben und Mannschaften ihnen ihre Vorhaltung zum Maßstab machen, und
  • Bereite nur in Mannschaften, da ihnen Gesellschaften den Umgang vorschreiben und Trägerschaften ihm ihre Bestreben zum Maßstab machen,
- nicht immer besteht ein Dissenz, doch starre Vorschriften sind für jeden Ehrenden auf Dauer unerträglich und während die Maßstäbe Einiger ihnen gerechtfertigt erscheinen werden, werden es die Maßstäbe Anderer nicht.

Indes, wenn
  • Gesellschaften aus Tapferen bestehen,
  • Mannschaften aus Bereiten und
  • Trägerschaften aus Gerechten,
so erscheint jedenfalls der Maßstab
  • der Begünstigung gerechter Bestreben den Gesellschaften gerechtfertigt,
  • der Rücksichtnahme auf einen tapferen Umgang den Mannschaften und
  • der Implementierung in einer bereiten Vorhaltung den Trägerschaften,
und zusätzlich sind damit
  • Mannschaften dafür qualifiziert, die normal(isiert)en Bestreben von Trägerschaften für sie umzusetzen,
  • Trägerschaften dafür, dem behilflichen Umgang von Gesellschaften für sie zu begegnen, und
  • Gesellschaften dafür, der rücksichtsvollen Vorhaltung von Mannschaften nach für sie einzuordnen (etwa in Form der Kundenzufriedenheit)..
So passen die Ehrungen und Körperschaften also natürlich zusammen. Anfänglich ging es mir um die Beschreibung von Dissonanzen, doch landete ich, wenigstens zunächst, bei der Beschreibung der Harmonie.

Labels: , , , , , , , ,