Handlungskontinuität, -freiheit und -zwang
Ich bin mit der Unterscheidung von ansatzlosen und ansetzenden Rechtfertigungen unzufrieden: Rechtfertigungen sollten sinngemäß stets ansetzen, und ansonsten handelt es sich um Handlungsschritte, nämlich um
- zurechtfinden,
- beschäftigen und
- vorgeben.
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der Verständnisse in Aufmerksamkeiten, bzw. der Haltungen in Erfahrungen im 2. Schritt des Freilegens,
- der Bedachte in Verständnissen, bzw. der Vorhaben in Haltungen im 2. Schritt des Einsetzens und
- der Aufmerksamkeiten in Bedachten, bzw. der Erfahrungen in Vorhaben im 2. Schritt des Aufgreifens.
- Aufmerksamkeiten durch Verständnisse, bzw. Erfahrungen durch Haltungen begegnen,
- Bedachte nach Verständnissen, bzw. Vorhaben nach Haltungen einordnen oder
- Bedachte in Aufmerksamkeiten, bzw. Vorhaben in Erfahrungen umsetzen,
- Komplikationen zum Berücksichtigen gezwungen werden, und also Ausführungsfreiheit genießen, beziehungsweise
- Mißgeschicken zum Rechenschaftgeben, und also Planungsfreiheit genießen, oder
- Gefahren zum Ausrichten, und also Beschäftigungsfreiheit genießen.
- Positionieren um den Erwerb von Beschäftigungsfreiheit durch Begegnen,
- Überzeugen um den Erwerb von Ausführungsfreiheit durch Einordnen und
- Wappnen um den Erwerb von Planungsfreiheit durch Umsetzen.
- Voraussicht des Verständnisses, bzw. der Haltung im Falle der Ausführungsfreiheit,
- Eingeübtheit des Bedachts, bzw. der Vorhaben im Falle der Planungsfreiheit und
- Bereitschaft gegenüber dem Gegenstand der Aufmerksamkeit, bzw. der Erfahrung im Falle der Beschäftigungsfreiheit,
- die Voraussicht des Teufelskreises der Sünde Beschäftigungsfreiheit und Unterstützung im Zeitalter der Werke,
- die Eingeübtheit des Handwerks Ausführungsfreiheit und Anerkennung im Zeitalter der Wacht und
- die Bereitschaft der Verfaßtheit der Gemeinde Planungsfreiheit und Gewährung im Zeitalter der Wunder.
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die Einstellung auf die Vorliebe auf Nutzbarmachen aufgreifendem Lenken (Aufgreifen des Nutzbarmachens ist zugleich Studieren des Lenkens),
- die Bewährung des (subjektiven) Glaubens auf Entdecken freilegendem Nutzbarmachen (Freilegen des Entdeckens ist zugleich Empfangen des Nutzbarmachens) und
- die Entsprechungsfindung nach dem Gewissen auf Lenken einsetzendem Entdecken (Einsetzen des Lenkens ist zugleich Angehen des Entdeckens),
- auf die Lieblingserfahrung stellen sich die eingestellten Vorhaben ein und auf jene der eingestellte Umgang,
- die Glaubensvorhaltung bewährt sich in der erweisenden Erfahrung und jene wiederum in den erweisenden Vorhaben und
- die Gewissensvorhaben finden ihre Entsprechung in den entsprechenden Bestreben und jene wiederum in der entsprechenden Erfahrung.
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