Bereitschaftsbeitrag

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23. Oktober 2023

Geteilte Ureigenheit

Während wir zu ureigenen Aussichten zu gelangen hoffen, hoffen wir zugleich, Selbstregulationskörperschaften mit Gleichgesinnten zu bilden, wobei sich die Gleichgesinntheit hier in zu der Körperschaft gehöriger gleicher Haltung niederschlägt, demnach
  • Mannschaften gleiche Vorhaltung als Geistesverwandtschaft empfinden und andere als Befremdlichkeit,
  • Trägerschaften gleiche Bestrebung als Freund- und entgegenstehende als Feindschaft und
  • Gesellschaften gleichen Umgang als Mitgefühl und anderen als Gleichgültigkeit.
Während wir also auf unserer Bahn voranschreiten, hoffen wir, Geistesverwandte zu finden, um mit ihnen eine Mannschaft zu bilden, welche sich dem Geschäft der Überzeugung von den Gesetzmäßigkeiten widmet, um zur ureigenen Beobachtung zu gelangen.

Während wir unserer Gnade nach erfahren, hoffen wir, Freunde zu finden, um dereinst mit ihnen eine Trägerschaft zu bilden, welche sich zur ureigenen Entscheidung verpflichtet.

Und während wir in unserem Amt amtieren, hoffen wir, Mitfühlende zu finden, um dereinst mit ihnen eine Gesellschaft zu bilden, welche gelobt, inmitten der ureigenen Schöpfung voranzuschreiten.

Bisher bin ich freilich stets alleine geblieben, eine Mannschaft, welche mit mir zusammen versucht hätte, von den Dingen sprechen zu lernen, hat es nie gegeben, und eine Trägerschaft, welche sich Verteidigung des Vertrauens auf den Menschen verpflichtet, ist mir jedenfalls nicht persönlich bekannt. Und da meine ureigene Schöpfung noch aussteht, kann einstweilen auch keiner Anteil an ihr nehmen. Nicht, daß ich auf ihrer Originalität bestünde, im Gegenteil, ich suche sie als einen Teil der Heilsgeschichte, wie auch immer sie sich in sie fügt.

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