Bereitschaftsbeitrag

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10. November 2023

Führungserbetung

Indem ein Reagierender geführt wird, erwidert er seine Beeinflussung durch eine entgegengesetzte, und zwar
  • seine Behelfung durch Belohnung des Stifters (des Führungsverhältnisses),
  • ihm Angebotenes durch Behelfung des Stifters und
  • seine Belohnung durch Angebote an den Stifter,
und auch wenn jemand erst noch geführt werden will, leitet er das erwünschte Führungsverhältnis auf die nämliche Weise ein.

Die Belohung des Stifters erfolgt dabei durch ihm gewidmete Handlungsfreiheit, seine Behelfung durch Handlungsfreiheitsübereinkünfte und angeboten werden ihm Handlungsfreiheitsverzichte. Die Einzelheiten sind der folgenden Tafel zu entnehmen.
Beherbergender:
umsetzendes
Anbieten

- Gast:
Behelfung durch
Beschäftigungs-
übereinkunft
Herr:
umsetzendes
Behelfen

- Diener:
Belohnung durch
Beschäftigungs-
widmung
Abrichtender:
umsetzendes
Belohnen

- Gefügiger:
angebotener
Planungs-
verzicht
Sieger:
begegnendes
Belohnen

- Duldender:
angebotener
Beschäftigungs-
verzicht
Prüfer:
begegnendes
Anbieten

- Kandidat:
Behelfung durch
Ausführungs-
übereinkunft
Investor:
begegnedes
Behelfen

- Protegé:
Belohnung durch
Ausführungs-
widmung
Inspektor:
einordnendes
Behelfen

- Rekrut:
Belohnung durch
Planungs-
widmung
Auftraggeber:
einordnendes
Belohnen

- Auftragnehmer:
angebotener
Ausführungs-
verzicht
Direktion:
einordnendes
Anbieten

- Gehorsamer:
Behelfung durch
Planungs-
übereinkunft

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