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11. Juni 2025

Verwandtheit als direktionale Vorbereitetheit für die Gehießenheitsgefäße

Nachdem ich im vorigen, beziehungsweise schon im drittletzten Beitrag die Klarheit (vormals Verwandelndheit) implizit als Erkenntnis des vom (subjektiven) Glauben Angezeigten, also der
  • Entsprechung der Verhältnisse einer Art in verschiedenen Umständen,
  • Zweckmäßigkeit des Verantworteten für verschiedene Umstände und
  • der Ursächlichkeit der Abhängigkeiten für die Herbeiführbarkeit von Umständen durch ihre Nutzbarmachung,
definiert habe, erkläre ich nun, daß die
  • direktional vorbereitende Kenntnis das Einfügen (vormals Einfinden) in die durch sie erleuchteten Vorhaben einer absichtsverwandten Tradition erlaubt, sprich einer mit einer der Erleuchtung verwandten Begegnung der Umsetzung ihrer Vorhaben,
  • direktional vorbereitende Entstörung das Anvertrauen einer durch sie erleuchteten Entwicklung eines harmonieverwandten Schwarms, sprich eines mit einer der Erleuchtung verwandten Befriedigung der Begegnung seiner Entwicklung, und
  • direktional vorbereitende Positionierung das Einbringen in eine durch sie erleuchtete Haltung einer voraussetzensverwandten Art, sprich einer mit einer der (Ursachen ablesenden) Erleuchtung verwandten Umsetzung der Befriedigung ihrer Haltung,
also daß die Verwandtheit auf klärender Basis in Absichts-, Harmonie- und Voraussetzensverwandtheit mit dem entsprechenden Gehießenheitsgefäß zerfällt.

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