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19. September 2025

Selbständige und geführte Lösung aus den allgemeinen Bildungen

Dem Harren in einer Gehießenheit nahe verwandt ist das Lösen von einer allgemeinen Bildung,
  • dem Verharren im (subjektiven) Glauben das Lösen von der allgemeinen Haltung, die Entschlossenheit zu begegnen, etwa während der Renaissance,
  • dem Beharren auf dem Gewissen das Lösen von den allgemeinen Vorhaben, die (Selbst-)Genügsamkeit, um zu befriedigen, etwa jene Diogenes', und
  • dem Ausharren in der Vorliebe das Lösen von der allgemeinen Entwicklung, die (Selbst-)Bestimmtheit umzusetzen, etwa jene Tyler Robinson's.
nur ist beim Lösen nicht gesagt, ob wir intuitiv, prospektiv oder programmatisch fortschreiten.

Diesbezüglich braucht man indes auch keine Festlegung zu verlangen, wiewohl der programmatische Fortschritt stets die Gefahr der dynamischen Verödung, harmonischen Verwaisung und strategischen Überholtheit birgt, etwa bereits bei einer einmaligen Weichenstellung, wenn die geänderte Dynamik neue Strategien erfordert.

Zu unterscheiden ist jedoch, ob die Lösung selbständig erfolgt, um sich der eigenen Gehießenheit anzupassen, oder geführt erfolgt, das heißt als Mitglied
  • eines dirigierten Teilvolks (eines Vielvölkerstaats, etwa Deutschlands oder der europäischen Union, wobei sich die Beziehungen zwischen Angehörigen verschiedener Völker stets durch respektierte Klischees auszeichnen, indem sie der Ansicht So sind sie halt. Rechnung tragen),
  • einer privilegierten (das heißt nach erlaubten und verbotenen Vorhaben abgerichteten) Stiftung oder
  • einer protegierten Subkultur,
wobei die der Führung
  • vorbehaltene Haltung des Teilvolks dirigiert wird,
  • vorbehaltenen Vorhaben der Stiftung verboten werden und
  • vorbehaltene Entwicklung die Subkultur protegiert.
Als Mitglied eines Teilvolks besteht eine eingeschränkte Haltungsfreiheit, welche dem allgemeinen Bürgertum unter einer kulturellen Herrschaft durchaus vorzuziehen sein mag, jedoch andererseits auf die Selbstverfassungsmöglichkeiten der Eigenstaatlichkeit verzichtet.

Stiftungen haben eine eingeschränkte Freiheit, Vorhaben umzusetzen, insbesondere diakonische solche, welche die christliche Menschenliebe befriedigen, wobei diese Deutung der Diakonie als Art nicht die naheliegendste ist, welche sie sich auf das Gewissen berufend als Tradition deutet, jedoch zu erklären vermag, warum sie von Staats wegen privilegiert wird, nämlich weil sie einer staatstragenden Haltung zu genügen versucht, und das ist das Kriterium der staatlichen Anerkennung einer jeglichen Stiftung, daß sie staatstragend sein möge, und indem dies erforderlich ist, deckt sich die Haltung, welcher die eigenen Vorhaben genügen müssen, mit jener eines anerkannten Staatsmanns, und dies mag nicht jedem angemessen erscheinen.

Subkulturen schließlich können ihre Entwicklung eingeschränkt selbst bestimmen, wobei sie auf dasjenige, was sie nicht bestimmen können, angewiesen sind, entweder als Produkt einer Führung, welche die Subkultur nebenbei protegiert, so verteidigen die Vereinigten Staaten etwa die Amischen, ohne daß es ihnen um sie ginge, oder einer, welche spezielle Erwartungen an ihre Vorhaben stellt. Im ersteren Falle ist wenig gegen Subkulturen zu sagen, außer daß ihre Tage gewöhnlich befristet sind, im letzteren aber liegt das Gewissen von Anfang an in Fesseln, und seien sie aus Gummi und anfangs als billig akzeptiert.

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