Bereitschaftsbeitrag

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29. Dezember 2010

Zum Volksbewußtsein

Ich schreibe Volksbewußtsein statt sozialem Bewußtsein, weil letzteres doch immer als Feigenblatt gebraucht wird, um den Mangel an ihm selbst zu verdecken.

Es genügt nicht dies und das zu tun, es geht darum, das Schicksal der eigenen Lebensgemeinschaft zu gestalten, wobei ich mit Lebensgemeinschaft die Gesellschaft meine, als deren Teil man lebt.

Diese ist eine Gesellschaft, kein Orden, und das ist auch notwendig so, da die entsprechende Homogenität nur durch stets wiederholte Selektion erreicht werden könnte. Und auch wenn es auf dem Papier eine einfache Sache ist zu fordern, daß sich die Menschen unterschiedlichen Orden anschließen möchten und die Orden unter einander auf das Gemeinwohl bedachte Regeln einhalten, so wird dies realistisch doch nur dann geschehen können, wenn die Mitglieder der betroffenen Gesellschaft es, wie Kant es sagt, als ihre sittliche Pflicht ansehen, das ihre zu tun, um das gesellschaftliche Leben so vorteilhaft wie möglich zu gestalten oder, wie ich es nennen möchte, ein Volksbewußtsein besitzen.

Es ist aber nicht selbstverständlich, daß ein Mensch denkt, daß er eine sittliche Pflicht hat oder ein Volksbewußtsein besitzt. Und gerade Bürger haben normalerweise kein Volksbewußtsein, was daran liegt, daß das Volk für sie ein Wirt ist, von dem sie leben müssen. Nun ist Bürger natürlich keine ökonomische Kategorie, aber man irrte schwer, wenn man dächte, daß Bürger und Bauer, beispielsweise, stochastisch unabhängig von einander wären. Und also gilt von bürgerlichen Regierungen, daß sie weder selbst einer sittlichen Verpflichtung folgen, noch das Volksbewußtsein der Bevölkerung stärken.

Bürger bilden Oligarchien aus und Oligarchien ein Stammesrecht, welches auf die Interessen der stärksten Stämme zugeschnitten ist. Heute sind die Gruppen, welche die stärksten Fraktionen der bestehenden Oligarchie bilden, noch keine Stämme im biologischen Sinn, aber das käme schon noch, wenn der Prozeß nur lange genug anhielte.

Dieser Prozeß ist aber der Untergang all jener Menschen, welche von Natur aus sittliche Pflicht empfinden oder anders ausgedrückt es vorziehen, sich als Volk zu organisieren denn als Stamm.

Es stellt sich also die Frage, wodurch sich die Zersetzung des Volksbewußtseins verhindern läßt. Mit Blick auf Deutschland bin ich geneigt zu sagen, daß der uniformen Verblödung offenbar viel zugetraut wird, aber da ich es nicht tue, wende ich mich lieber der grundlegenden Situation zu, ohne viel zu tricksen.

Warum sollte jemand die sittliche Pflicht akzeptieren?

Nun, entweder, weil er sie selbst verspürt oder weil er einen äußeren Anreiz dazu hat.

Der äußere Anreiz wiederum ist entweder positiv oder negativ, entweder wird jemand gezwungen oder gekauft. Zwang bedeutet in diesem Zusammenhang eine autoritäre Staatsform, aber von welchen Preisen reden wir hier?

Es kann kein materieller Preis sein, denn die entsprechende Machtfülle, um ihn zu bezahlen, könnte sich die Elite der sittliche Pflicht Verspürenden nur durch Zwang sichern, womit die ganze Übung hinfällig wäre.

Was bleibt ist die Befriedigung menschlicher Bedürfnisse, die Erweisung von Achtung und Aufmerksamkeit, je nachdem, ob es sich um jemanden des eigenen Geschlechts handelte oder nicht, bzw., bei Fehlverhalten, der Entzug derselben.

Ob letztere Mittel überhaupt genügen können, ein Volksbewußtsein zu bewahren, hängt natürlich auch von der wirtschaftlichen Situation ab, genauer gesagt davon, wie viele Menschen selbständig sind.

Ich bin mir indes sicher, daß jedes Volk, welches weder durch eiserne Hand geeint wird, noch frei genug ist, daß die Scham den Edlen gegenüber die weniger Edlen, indes nicht Schamlosen!, in die Schranken weist, was auf Seiten der Edlen auch echte Anteilnahme an ihnen voraussetzt, vergehen wird und in ihm alle Menschen, welche ein Volksbewußtsein besitzen.

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