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29. April 2014

Zur Gegenständlichkeit der Erscheinungen

Für die Erscheinung α(b) gilt eine inhaltliche Identität, welche sich formal nicht ergibt. Also muß sie postuliert werden.
  • α(b) ist identisch mit der Verdeutlichung der Bezogenheit von χ und β auf einander über α und b, welche durch χ(α) und β(b) reflektiert wird, also mit jenem Δχ,β{α, b}, für welches Δθ,πχ,β{α, b}, χ(α), β(b)} existiert, 
wobei Δα,ε{a1, ..., an} eine Verdeutlichung ist, für welche Δα,ε{b} genau dann gilt, wenn b=ai, i = 1, ..., n.

Ich hatte zwei auf einander bezügliche Begriffe a, b durch σ(a), ς(b) mit einander in Beziehung gebracht, wobei ich angenommen hatte, daß sie jeweils zu einander disjunkte Paare bilden. Aber dem muß nicht unbedingt so sein, denn ich behaupte, daß auch
  • ν (νοῦς) dasjenige, welches wahrnimmt
  • χ (χαρακτήρ) Erscheinungsweise eines Gegenstandes
ein auf einander bezügliches Begriffspaar bilden, vermöge dessen sich die zu einem Wahrnehmungsvermögen a gehörigen Erscheinungsweisen finden lassen, und zwar durch jedes b, für welches Δθ,πν,χ{α, b}, ν(α), χ(b)} existiert.

Damit können wir nun auch fragen, wodurch eine Verdeutlichung a{c1, ..., cn} formal gekennzeichnet ist, nämlich durch
  1.  Δθ,πν,φ{a, c1, ..., cn}, ν(a), φ(c1), ..., φ(cn)} existiert
  2.  zu jedem ci gibt es ein b so, daß Δθ,πν,χ{α, b}, ν(α), χ(b)} und Δθ,πχ,β{ci, b}, χ(b), β(ci)} existiert.

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