Bereitschaftsbeitrag

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13. März 2022

Ungnädige haltungsformende Kräfte

Die Klassifikation der unbegnadeten Haltungen in beliebige, grobe und beschränkte, sowie die Reaktionen auf sie durch Unverbindlichkeit, beziehungsweise Verschlossen- oder Verstohlenheit, wirft die Frage auf, welche Kräfte sie formen.

Nun, die eigene Haltung gleicht in gewisser Weise einer Eisscholle, auf welcher wir stehen. Bei den Formen der Haltungsverhaftung, Grobheit und Beschränkung, gerät diese Eisscholle mit den Verhältnissen in Konflikt, und wenn man die Weise bedenkt, wie sie es jeweils tut, erkennt man, daß
  • Schübe zu Grobheit und Verschlossenheit führen und
  • Aufpralle (Fehlschläge) zu Beschränkung und Verstohlenheit.
Bei der Beliebigkeit ist es weniger offensichtlich, was sie erzeugt, aber wenn einem die Gnade der Einsicht nicht zuteil wird, so muß man wohl einen unauflösbaren Zwiespalt empfinden, und praktisch bedeutet das wohl, daß sich die eigene Haltung langsam von den Verhältnissen loslöst, was also zu Beliebigkeit und somit Unverbindlichkeit führt.

Einen Fall einer solchen Loslösung habe ich bereits betrachtet, nämlich daß der (im Glaubenszykel) voranschreitende Schub eines Zeitalters die es Ordnenden zunehmend gröber werden läßt und diese Grobheit das Pflichtverständnis der zu ihm Beitragenden sukzessive von der Verwirklichung des gemeinsamen Schicksals loslöst und damit die Haltung der sich ihrer Pflicht im Leben Bewußten von den Verhältnissen, und andere wirklich vergleichbare Fälle lassen sich nicht recht denken, ohne daß ich an dieser Stelle tiefer in die psychologischen Gründe dessen einsteigen möchte (Unterwerfung unter das Gemeinwohl).

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