Bereitschaftsbeitrag

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27. Juli 2022

Fremdbestimmtheit aus Überheblichkeit und auf Gewähr

Die moralischen Defizite aus Schwäche oder Bosheit der Verwirrung, des Reinreitens und der Verhetzung feiern gegenwärtig fröhliche Urstände, und das veranlaßt mich, mich mit den Gründen ihres Entstehens und Weisen ihres Vergehens zu beschäftigen.

Warum also läßt sich jemand ursprünglich verwirren, reinreiten oder verhetzen?, denn nachdem eine kritische Masse erreicht ist, werden diese Prozesse wie bereits beschrieben zu Selbstläufern,
  • die Verwirrung dadurch, daß Gültigkeitserörterung (Dialog) nur noch durch Rückgriff auf die Verwirrung möglich ist,
  • das Reinreiten durch die Abhängigkeit von den bereits Reingerittenen und
  • die Aufhetzung durch die Dominanz der von den Aufgehetzten übernommenen Verantwortlichkeit.
Dazu sei zunächst in Erinnerung gerufen, was diese Prozesse sind, nämlich Fremdbestimmtheit, und zwar, wie gerade angeklungen, des eigenen Fokusses
  • der Gültigkeit,
  • der Abhängigkeit und
  • der Verantwortlichkeit,
so daß es sich um blindes Angehen handelt, von welchem zu erwarten steht, daß es sich verrennt, wodurch sich dann die Frage stellt, wann wir etwas blind angehen mögen, wofür es zwei Gründe gibt, nämlich
  1. wenn wir es selbst beurteilen, Überheblichkeit, und
  2. sonst Gewährsnahme.
Es gibt drei Formen der Überheblichkeit, nämlich
  • Hohn über Eines Rechtschaffenheit,
  • Häme über Eines Eingebundenheit und
  • Spott über Eines Können,
und diese führen entweder zu Miß- oder Verachtung, wobei
  • Mißachtung darin besteht, jemanden zu vernachlässigen, und
  • Verachtung darin, ihn zu bekämpfen.
Allgemein ist es so, daß, wer in Schwieigkeiten gerät,
  • sich entweder fängt (reformiert) oder
  • eliminiert wird,
und also weicht die Überheblichkeit natürlicherweise, nachdem eines von beiden eingetreten ist, wobei
  • Mißachtung die Gelegenheit zur Reformation gibt und
  • Verachtung sie zu verhindern sucht.
Verachtung tritt natürlicherweise am Ende der Herrschaft
  • der Unvernunft als Hohn auf, welcher in die Herrschaft der Sorge überleiten mag,
  • der Rücksichtslosigkeit als Häme, welche in die Herrschaft der Achtung tragen mag, und
  • der Abgemessenheit als Spott, welcher in die Herrschaft der Lust führen mag,
aber jeweils nicht muß. Jedenfalls sind das, also das Aufeinanderprallen von Neuem und Altem, die einzigen Situationen, in welchen die Verachtung der Natur nahe genug kommt, um sich nicht zu verrennen. Mißachtung, hingegen, ist nur in Ausnahmefällen verhängnisvoll und ansonsten mehr eine Art Unaufmerksamkeit als ein Verrennen. (Mir ist bewußt, daß Mißachtung sich für gewöhnlich auf Regeln und nicht auf Menschen bezieht. Es ist aber sinnvoll, sie als technischen Begriff in diesem Zusammenhang zu verwenden.)

Damit haben wir die erste Weise des Entstehens von Fremdbestimmtheit und die Weisen ihres Vergehens behandelt. Kommen wir also zur zweiten. Hier gibt es wiederum zwei Fälle, nämlich
  1. daß die Gewährsmänner überheblich sind, und
  2. daß sie die Gewährsnehmer bewußt irreführen.
Ist ersteres der Fall, so folgen die Gewährsnehmer in ihrem Entstehen und Vergehen schlicht den Gewährsgebern, aber das ist heute gerade nicht der Fall, denn
  • die heutige Verwirrung ist mehr geeignet, Hohn auszulösen als ihn auszudrücken*,
  • die heutige Reingerittenheit gleichfalls mehr, Häme auszulösen als sie auszudrücken*, und
  • die heutige Verhetzung mehr, Spott auszulösen als ihn auszudrücken*.
* außer seitens der Irreführenden, also daß die Irrezuführenden so blöd, isoliert und arm wären, sich auf sie einzulassen.

Per Definition wird die Fremdbestimmtheit heute also so lange anhalten, bis die Irreführenden ihr Ziel erreicht haben, und die Irregeführten in einer oder mehreren Funktionen eliminiert, oder bis sich die blind Angehenden fangen und nicht mehr gewährnehmen, sondern selbst urteilen.

Mit dem Ziel der Irreführenden beschäftigte ich mich im vorigen Beitrag (und auch in meiner Betrachtung zu den Grünen); es besteht in der Verschiebung des Machtgleichgewichts weg vom Demos und hin zu den Oligarchen, doch selbst wenn dem Einhalt geboten wird, wird es nur zögerlich zur Änderung des Systems kommen, einstweilen geht es nur um die Außerkraftsetzung von Beschlüssen, und selbst wenn sich das zu Säuberungswünschen auswächst, wird sich am System doch nichts ändern, da die Administratoren die Welt nunmal durch die Brille ihres jeweiligen Jobs sehen, sich durch ihre Intentionen verteidigen, wenn sie jung sind, und giftig Tribut für ihre Verdienste fordern, wenn alt.

Mit anderen Worten kommt es bestenfalls zu einem Patt, welches die Oligarchen zwingt, weiterhin populäre Beschlüsse zu erlassen, was, wie es Platon in der Politeia geschildert hat, die Notwendigkeit tyrannischen Eingreifens weiterhin vergrößert. So lange sich das System nicht auf diese Weise bloßstellt, können Ehrung und Segnung auch nicht wieder zu öffentlichem Ansehen kommen. Gelingt den Oligarchen die Irreführung also, befreien sie sich vom Demos, können sie sich doch nicht in ihrem natürlichen Element, der Ehrung, bewegen. Stattdessen setzt sich die gegenwärtige Drachenauslese nur weiter fort, bis der ihrem Geschlecht eigene Zwist ihre Heimat bis in ihre Grundfesten zerrüttet und aus der Geschichte tilgt.

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