Bereitschaftsbeitrag

Zur Front

8. März 2023

Zur staatlichen geistigen Betreuung

Die aktive Eingliederung in einen Staat erfolgt dadurch, sich einzufinden, anzuvertrauen und einzubringen, und die passive (anhängende Korrektur) durch Koordination und Delegation, und letztere beiden werden von staatlicher geistiger Betreuung begleitet.

Die Koordination ist eine symmetrische Beziehung, doch die Delegation besteht zwischen zwei verschiedenen Rollen, und dem entsprechend gibt es drei Formen staatlicher geistiger Betreuung, nämlich
  • die Einschüchterung der Koordinierten,
  • die Resignation gegenüber dem Delegierten zu fördern und
  • die Sorglosigkeit der Delegierenden.
Die Einschüchterung ist das Ziel des politischen Zeremoniells, welches von den Medien zelebriert wird und darin besteht, die Wichtigkeit, koordiniert zu handeln, zu betonen und in den Koordinierten eine falsche Schuld darüber zu erzeugen, ihre Koordination selbst bestimmen zu wollen.

Die Förderung der Resignation ist das Ziel des richterlichen Zeremoniells, welches den Bürgern das Gefühl geben soll, an den Entscheidungen der Richter nicht beteiligt zu sein, indem diese scheinbar unabhängig, alleine schon aufgrund ihrer Erscheinung losgelöst von ihrer Welt, und selbstherrlich handeln. Dies verschafft den Bürgern eine falsche Freiheit, welche sie nicht hätten, wenn sie das Gefühl hätten, daß die Richter nur in ihrem Auftrag Urteile sprächen, für welche also letztlich sie selbst verantwortlich wären einschließlich ihrer Fehlurteile. Freilich, resignieren muß man hier immer, wenn nicht vor der Autorität der Richter, so vor der Notwendigkeit der Rechtssprechung oder der Gewalttätigkeit der Menschen.

Die Förderung der Sorglosigkeit ist das Ziel des (staats-)kirchlichen Zeremoniells, welches den Bürgern Bedenken ausreden soll, daß sie als Delegierende an Unheiligem mitwirken, etwa indem ihnen die Möglichkeit gegeben wird, für die Obrigkeit zu beten, oder, dreister, ihnen direkt gesagt wird, daß Jesus für diese Sünden gestorben ist und sie sich nichts zu Schulden kommen lassen, weil sich, zwar inmitten fallender Späne, aber doch das Höhere verfolgend, nur Gottes Plan erfüllt. Dabei handelt es sich um die Pervertierung ihrer Sorge, worin der kirchliche Auftrag auch bestehen muß, wenn die Kirche dem Staat nicht über-, sondern untergeordnet ist.

Was natürlich auffällt, ist, daß es im Islam all dies nicht gibt, sondern daß die Umma geradezu ein Bollwerk gegen staatliche geistige Betreuung darstellt, und es stellt sich die Frage, in welchem Ausmaß eine Kirche diesen ganzen Zauber erlauben kann, ohne daß Gott dabei ein Ärgernis aufgerichtet wird.

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