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14. März 2025

Handlungsprospektion zur Ordnungsselbstfestlegung

Handlungsprospektion bezeichne das Durchprobieren, wenn nicht aller, so doch mancher, Revisionsmöglichkeiten eines Handlungsmusters, also was sich nach dem prospektierten
  • Umgehen aufgreifen,
  • Angehen freilegen und
  • Studieren einsetzen läßt,
und abhängig von ihr bewerten wir die Revidierbarkeit, nämlich
  • die (dynamische) Gunst der aufgegriffenen Erfahrung,
  • die in der Stimmung empfundene (verwicklungsgefährdete) Harmonie der ausgesetzten Haltung und
  • den in der Erwartung empfundenen (strategischen) Nutzen der eingesetzten Vorhaben,
wobei Gunst im Deutschen stets impliziert, daß sich etwas für ein Vorhaben aufgreifen läßt, weshalb die Erfahrung eben günstig ist, und sich das von mir so bezeichnete Gefühl auch stets in diesem Fall einstellt, jedoch nicht ausschließlich.

Sowohl die Prospektion, als auch die aus ihr resultierende Bewertung, läßt sich verketten, wobei die einfache Wiederholung vorrangig interessiert, in welchem Fall wir also prospektieren, was sich nach
  • dem Umgehen einrichten,
  • Angehen eröffnen und
  • in was sich nach dem Studieren versetzen läßt,
und was wir entsprechend bewerten, nämlich
  • den (strategischen) Nutzen der eingesetzten Vorhaben bei der Einrichtung,
  • die (dynamische) Gunst der aufgegriffenen Erfahrung bei der Eröffnung und
  • die (verwicklungsgefährdete) Harmonie der ausgesetzten Haltung bei der Versetzung,
und wenn die Handlungen von Ordnungen ausgehen, welche wir revidieren, so bewerten wir
  • den (strategischen) Nutzen der Ausstattung bei der prospektiven Einrichtung,
  • die (dynamische) Gunst der Verfassung bei der prospektiven Eröffnung und
  • die (verwicklungsgefährdete) Harmonie der Ehrung bei der prospektiven Versetzung,
und diese Bewertungen motivieren uns wiederum zu Selbstfestlegungen, nämlich
  • der Anerkennung des (strategischen) Nutzens der Ausstattung, welche in ausgestattetem (strategisch) nützlichen Herangehen und austattungserhaltendem Versorgen besteht, was sich ebenfalls als Einrichten in der Ausstattung bezeichnen läßt,
  • der Verpflichtung zur (dynamischen) Gunst der Verfassung, welche in verfaßtem (dynamisch) günstigen Versorgen und verfassungserhaltendem Erfassen besteht, was sich ebenfalls als Eröffnen in der Verfassung bezeichnen läßt, und
  • dem Gelübde zur (verwicklungsgefährdeten) Harmonie der Ehrung, welche in geehrtem (verwicklungsgefährdeten) harmonischen Erfassen und ehrungserhaltendem Herangehen besteht, was sich ebenfalls als Versetzen in der Ehrung bezeichnen läßt,
welche die Ordnungsselbstfestlegungen sind, und die verzahnten Handlungsstrategien sind die Handlungsketten, deren Prospektion die Qualitäten der Ordnungen zu Tage fördert, an welche sich die Selbstfestlegungen total anpassen, wobei die Namen der Handlungsstrategien letztlich gerade diesen Anpassungen entlehnt wurden, was eine Handlungskette ja auch erst zur Strategie erhebt, nämlich der Vorsatz, Rückschauen in ihr durch Anpassung immer wieder erlebbar zu machen und insbesondere
  • die Verantwortlichkeit des (strategischen) Nutzens,
  • die Abhängigkeit der (dynamischen) Gunst und
  • die Gültigkeit der (verwicklungsgefährdeten) Harmonie.
Es ist also nicht ganz treffend, die entsprechenden Handlungsketten Handlungsstrategien zu nennen, aber revidierende Handlungen wäre auch kein guter Begriff. Nach dem vorigen bietet sich allerdings Prospektionsmuster an, so daß wir also
  1. Prospektionsmuster haben,
  2. eine Strategie durch Prospektion anpassungswürdige Rückschauen zu finden und uns an sie anzupassen, die eigentliche Handlungsstrategie, beziehungsweise die vom Projektionsmuster abhängenden -strategien, und
  3. die fraglichen Anpassungen, im Falle des hiesigen Ausgehens von Ordnungen in verzahnten Prospektionsmustern die Ordnungsselbstfestlegungen,
was bei vertieften heuristisch-algorithmischen Betrachtungen selbstverständlich sauber zu unterscheiden ist, mir es bei diesem Beitrag indes lediglich darum ging, den (strategischen) Nutzen der Ausstattung formal zu definieren, um ihn systematisch betrachten zu können.

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