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8. Mai 2020

Die Herrschaftsvereine der Herrschaftsformen des I Chings

Die Herrschaftsformen des I Chings gliedern sich in zwei Dreiergruppen, von denen die eine aus den Erneuerungen der Seelenteile besteht und die andere aus deren Herrschaft.

Herrschaftsformen der Erneuerung
  • Herrschaft der Unvernunft (Erneuerung der Sorge),
  • Herrschaft der Rücksichtslosigkeit (Erneuerung der Achtung) und
  • Herrschaft der Abgemessenheit (Erneuerung der Lust).
Herrschaftsformen der Seelenteile
  • Herrschaft der Sorge (oberes Trigramm Berg),
  • Herrschaft der Achtung (oberes Trigramm Abgrund) und
  • Herrschaft der Lust (oberes Trigramm Donner).
Jede Herrschaftsform besitzt nun einen Leitungsverein, welcher die politischen Entscheidungen trifft.

Leitungsvereine der Herrschaftsformen
  • ein Stand leitet die Herrschaft der Unvernunft,
  • ein Bund leitet die Herrschaft der Rücksichtslosigkeit,
  • eine Schule leitet die Herrschaft der Abgemessenheit,
  • ein Orden leitet die Herrschaft der Sorge,
  • ein Verband leitet die Herrschaft der Achtung und
  • ein Rat leitet die Herrschaft der Lust.
Neben den Leitungsvereinen gibt es aber auch noch Bindungs- und Unterbindungsvereine, Bindungsvereine nur bei den Herrschaftsformen der Seelenteile, welchen sie dienen, indem sie die Verschreibung an den anderen Seelenteil einer Hochkultur an den herrschenden binden, und Unterbindungsvereine bei allen Herrschaftsformen, welchen sie dienen, indem sie die Fundamentlegung für den inaktiven Seelenteil einer Hochkultur, also jenen, welcher weder herrscht, noch erneuert wird, unterbinden.

Bindungsvereine der Herrschaftsformen
  • eine Andienschaft bindet die Achtung an die Sorge und eine Gefolgschaft die Lust,
  • ein Kult (statt Abgöttischaft) bindet die Sorge an die Achtung und eine Gefolgschaft die Lust und
  • ein Kult bindet die Sorge an die Lust und eine Andienschaft die Achtung.
Unterbindungsvereine der Herrschaftsformen
  • eine Vertreterschaft unterbindet die Achtung für die Sorge und der Orden selbst die Lust,
  • die Gefolgschaft unterbindet die Sorge für die Achtung und der Kult die Lust,
  • der Rat selbst unterbindet die Sorge für die Lust und eine Vertreterschaft die Achtung,
  • eine Vertreterschaft unterbindet die Achtung für die Unvernunft und ein Kult die Lust,
  • eine Gefolgschaft unterbindet die Sorge für die Rücksichtslosigkeit und ein Kult die Lust und
  • eine Gefolgschaft unterbindet die Sorge für die Abgemessenheit und eine Vertreterschaft die Achtung,
wobei wir folgende Verhinderungsbeziehungen benutzt haben:
  • ein Orden wird durch einen Kult verhindert,
  • eine Schule wird durch einen Orden oder einen Kult verhindert,
  • ein Verband wird durch eine Andienschaft verhindert,
  • ein Stand wird durch einen Rat oder eine Gefolgschaft verhindert,
  • ein Rat wird durch eine Gefolgschaft verhindert und
  • ein Bund wird durch eine Vertreterschaft verhindert
- die Hälfte von ihnen wurde bereits im vorigen Beitrag behandelt und die andere gilt auch, jedenfalls tendentiell.

Zugegebenermaßen stelle ich mich hier insgesamt auf den Standpunkt der empirischen Gegebenheit und verzichte auf eine Herleitung aus Prinzipien, und entsprechend asymmetrisch sieht das Ergebnis aus. Dennoch werde ich einige Dynamiken im allgemeinen betrachten.

1. Ende der Erneuerung

Auf die Erneuerung eines Seelenteils folgt stets die Herrschaft desselben. Der Unterbindungsverein wird dabei entweder übernommen, oder er verwandelt sich in den Leitungsverein: In beiden Fällen stellt er sich gegen den Leitungsverein, indem er entweder zu einem anderen Leitungsverein überwechselt oder sich selbst zu einem Leitungsverein wandelt.

Indogermanische Fälle
  • Vertreterschaft eines Standes unterstellt sich einem Orden (Soldatenwechsel),
  • Gefolgschaft eines Bundes unterstellt sich einem Verband (Gesindewechsel).
Semitische Fälle
Tibeto-japanische Fälle
2. Beginn der Erneuerung

Das Ende der Herrschaft eines Seelenteils ist stets das Ergebnis des Aufschwingens seines Bindungsvereins zum neuen Leitungsverein.

Indogermanische Fälle
Semitische Fälle
Tibeto-japanische Fälle
Anwendung auf die heutige Situation

Die indogermanische Herrschaft der Unvernunft kann heute nicht unmittelbar in die Herrschaft der Sorge übergehen, da die Ordensbildung nur aus der Not heraus erfolgen kann, so daß es zwischenzeitlich zur Herrschaft der Lust kommen wird.

Das heißt, daß der Stand, welcher unsere politischen Entscheidungen bestimmt, mit anderen Worten also wir selbst, die Wähler, als Leitungsverein durch einen Rat ersetzt werden wird, und unser Unterbindungsverein, unsere Vertreterschaft, sprich Beamtenschaft, wird dabei von diesem Rat übernommen werden. Auch wird er eine eigene Andienschaft zur Bindung ausbilden, doch ohne dabei sonderlich weit zu kommen.

Indogermanische Völker tolerieren die Herrschaft der Lust nicht. Es wird also zu zwei Strömungen kommen, welche ihr Ende anstreben:
  1. Bildung eines Ordens und Soldaten-, beziehungsweise Beamtenwechsel,
  2. Bildung eines Bundes in folge einer Dienerrebellion.
Die erste Strömung führt zur Herrschaft der Sorge, die zweite ohne Erneuerung der Sorge direkt zurück zur Herrschaft der Rücksichtslosigkeit.

Wenn wir noch einmal die folgende Abfolge betrachten,
so können wir den vorletzten Akkord mit der Bildung des Rates identifizieren und den letzten mit dem ungewissen Ausgang der Hinwendung seiner Vertreter- und Andienschaft.

Und wenn wir unseren Stand verlieren, werden vier Dinge wichtig für uns sein:
  1. den Rat im Auge zu behalten,
  2. ihm seine Vertreterschaft abspinstig zu machen,
  3. die Bildung eines Bundes möglichst zu verhindern und
  4. einen Orden zu bilden.
Auch wenn ich mich bisher sehr damit zurückgehalten habe, komme ich langsam zu der Überzeugung, daß die Zeit gekommen ist, zu welcher der vorletzte Akkord erklingt. Der Grund dafür ist letztlich, daß wir es zugelassen haben, bei unserer gegenseitigen standesmäßigen Berücksichtigung offensichtliche Falschheiten miteinzubeziehen, doch dazu werde ich noch einen eigenen Beitrag schreiben.

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