Bereitschaftsbeitrag

Zur Front

22. Mai 2019

Vom Verlust der Wahrheit

Die letzten beiden Beiträge beruhen auf einer Verstörung, welche ich durchschreiten mußte, ausgelöst durch die Bekanntschaft mit einem entrückten Geist, wie ich nun verstehe.

Mich auf partielle Bewußtheit als wahrscheinliche Ursache meiner Verstörung besinnend, fand ich schließlich die beiden Beiträge aus dem Dezember 2014, in welchen ich dem Phänomen zuerst auf den Grund ging, wobei die Gegenüberstellung des zweiten Beitrags mit dem ihn zuletzt aktualisierenden zu folgendem Ergebnis führt:
  • Augenblick -> Entrückung,
  • Geflecht -> Entsetzen,
  • Traum -> Traum.
Der erste Übergang ist rein benennender Art, nur der zweite ist interessant. Aber bevor ich darauf eingehe, möchte ich wiederholen, was ich im ersten Beitrag zu diesem Thema schrieb, nämlich daß
  • Entrückung zu ethischer Erblindung,
  • Willensverdrängung zu Verkopfung und
  • Traum zu Schicksalsblindheit
führt.

Von der ethischen Erblindung schrieb ich im Beitrag Sinn als Wertersatz beim Erwägen und im vorigen Beitrag; der Beitrag Simulierte Wesentlichkeit am Ende des Zeitalters der Werke ist dem Versuch geschuldet, zu Blinden in ihrer eigenen Sprache zu sprechen.

Zum Traum ist so viel nicht zu sagen, aber zur Willensverdrängung habe ich einiges zu klären.

Zunächst ist Willensverdrängung korrekt als Entfremdung zu bezeichnen, also
  • Wahrnehmungsverdrängung = Entrückung,
  • Willensverdrängung = Entfremdung und
  • Tatverdrängung = Traum.
Entsetzen ist dann die Einsicht in die Folge der Entfremdung, nämlich daß, wie in den anderen beiden Fällen auch, ein Stück Wahrheit verloren gegangen ist, und zwar
  • das Schöne durch Entrückung, da es von der Lage abhängt,
  • das Mächtige durch Entfremdung, da es vom Wollen abhängt, und
  • das Wesentliche durch den Traum, da es vom Eingriff abhängt.
Insbesondere ist mein Entsetzen im Angesicht des Engels mit der scharfen Hippe, welches ich im November des vorigen Jahres empfand, der Einsicht geschuldet, daß das ewige Leben, die eigene Stellung im Bleibenden durch die Erkenntnis Gottes und der Heiligen, auf welcher die Anknüpfung an dieselben beruht, leiblich erkauft werden muß, weil sich Gottes Wille nur in den Seinen darstellen kann.

Oder, um es anders zu sagen: Nur wer selbst das Gesetz befolgt, kann erwarten, daß es ihn durch die Zeit führt.

Labels: , , , , , , , , , ,