Bereitschaftsbeitrag

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16. März 2022

Zur Auswirkung der staatlichen Verfehlung der Lebensziele auf die bürgerliche Haltung

Es ist zunächst ein wenig Theoriebildung zu betreiben, bevor wir zum Gegenstand des hiesigen Beitrags vorstoßen können.

Es gibt drei Arten der Haltung, nämlich
  • die das Erfassen regelnde Begrifflichkeit,
  • das das Wählen regelnde Vorziehen (oder auch die es regelnden Prioritäten)  und
  • das das Anlegen regelnde Verfahren,
welche auf die kanonische Weise mit den Lebenszielen in Beziehung stehen:
  • Wir arten uns dadurch, daß unser (subjektiver) Glaube unsere Begrifflichkeit formt,
  • wir werden dadurch eingezogen, daß unsere Vorliebe unsere Prioritäten formt, und
  • wir gestalten unseren Lebenskreislauf dadurch, daß unser Gewissen unser Verfahren formt.
Weiterhin besitzen unsere Sprachen Begriffe, welche das Vorliegen der drei Haltungsarten betreffen:
  • Eine Expertise wird dadurch erlangt, eine Begrifflichkeit anzunehmen,
  • eine Rolle dadurch gespielt, ein Vorziehen anzunehmen, und
  • eine Technik dadurch erworben, ein Verfahren anzunehmen,
und entsprechend führen
  • Expertisen zu Artungen,
  • Rollen zu Eingezogenheiten und
  • Techniken zu Lebenskreisläufen.
Da wir Rollen mitunter situationsabhängig wechseln, gibt es außerdem den Begriff der Norm, welcher die Regelung des gesellschaftlichen Wählens durch situativ erlaubte Rollen beschreibt, und uns also erlaubt, den Begriff rollengemäß (feste Rolle) durch den Begriff normentsprechend (situativ passende Rolle) zu verallgemeinern.

Verfahren beruht auf Vorziehen und der Begrifflichkeit, Vorziehen nur auf der Begrifflichkeit und die Begrifflichkeit auf nichts sonst. Es ergibt also einen genau bezeichneten Sinn, wenn wir etwa von einem normierten Verfahren sprechen, nämlich daß das Vorziehen, auf welchem das Verfahren beruht, einer Norm entspricht.

So, und jetzt ändern wir den Ton, denn dieser Beitrag beschäftigt sich weder mit Maschinenbau, noch Verfahrenstechnik.

Ein Staat läßt sich auf drei Weisen betrachten:
  • als Ordnung,
  • als Beteiligendes und
  • als Verantwortliches,
und in sofern er
  • Ordnung ist, wird er zum Ausdruck unseres (subjektiven) Glaubens,
  • Beteiligendes ist, Ausdruck unserer Vorliebe, und
  • Verantwortliches ist, Ausdruck unseres Gewissens,
und damit läßt sich davon reden, daß er unsere Lebensziele verfehlt, nämlich wenn sie von ihm übertönt werden. Übertönt wird
  • der (subjektive) Glaube aber durch den sorglosen (opportunistischen) Bedacht,
  • die Vorliebe durch das mißachtende Verständnis und
  • das Gewissen durch die lustlose (mißgünstige) Aufmerksamkeit,
und dies kennzeichnet die Herrschaften zur Erneuerung der Seelenteile, also
  • der sorglose Bedacht die Herrschaft der Unvernunft,
  • das mißachtende Verständnis die Herrschaft der Rücksichtslosigkeit und
  • die lustlose Aufmerksamkeit die Herrschaft der Abgemessenheit (der Pharisäer).
Es gilt aber auch folgendes: In sofern wir einen Staat als
  • Ordnung anstreben, streben wir eine Staatsräson an,
  • Beteiligendes anstreben, streben wir Sittlichkeit an, und
  • Verantwortliches anstreben, streben wir seinen Vertretungsanspruch (daß er uns vertreten möge) an,
und wenn nun unsere Lebensziele vom Staat verfehlt werden, so deshalb, weil
  • die Herrschaft der Unvernunft die Staatsräson aufhebt,
  • die Herrschaft der Rücksichtslosigkeit die Sittlichkeit und
  • die Herrschaft der Abgemessenheit den Vertretungsanspruch.
Auch besteht eine Verbindung zu den Handlungsstrategien, denn
  • als Ordnung wird der Staat von einer zur andern gelenkt,
  • als Beteiligendes seine sich wandelnden Normen im Rahmen allgemeiner Sittlichkeit entdeckt und
  • als Verantwortliches die sich wandelnden Willen seiner Bürger nutzbar gemacht,
und wenn die Herrschaft Staatsräson, beziehungsweise Sittlichkeit oder Vertretungsanspruch aufhebt, so wird die entprechende Handlungsstrategie aufgegeben, und das vermindert nicht nur die Gnade des entsprechenden Teils der Haltung der Bürger durch die erwähnte Übertönung, also
  • die Aufhebung der Staatsräson die aus der Gnade der Einsicht des (subjektiven) Glaubens hervorgehende Begrifflichkeit,
  • die Aufhebung der Sittlichkeit die aus der Gnade der Einsicht der Vorliebe hervorgehenden Prioritäten und
  • die Aufhebung des Vertretungsanspruches das aus der Gnade der Einsicht des Gewissens hervorgehende Verfahren,
sondern es wirkt sich direkt und indirekt auch auf die übrigen Teile der Haltung der Bürger aus, und zwar wie folgt: Die Aufhebung
  • der Staatsräson führt direkt zu saisonalem (nur der Saison verhaftetem) Vorziehen und autonomem (nur die eigenen Belange betreffendem) Verfahren,
  • der Sittlichkeit führt indirekt zu eigentümlicher (da an freier gesellschaftlicher Positionierung gehindert) Begrifflichkeit und direkt zu normiertem (da die Norm in Abwesenheit von allgemeiner Sittlichkeit feststeht) Verfahren und
  • des Vertretungsanspruchs führt indirekt zu theoretischer (durch vermittelte Expertise bei fehlendem eigenständigen Anlegen) Begrifflichkeit und rollengemäßem (durch vermittelte Rollen bei fehlendem eigenständigen Anlegen) Vorziehen.
Wo immer die Pharisäer mächtig sind, etwa an Universitäten, gibt es große Mißgunst, im Beispiel allgemein gegenüber den Bornierten, und wo die Rücksichtslosen herrschen, große Geringschätzung. Doch insgesamt dominiert weiterhin der sorglose Opportunismus. Auf die Herrschaft der Unvernunft folgt naturgemäß die Herrschaft der Sorge, und um der Natur zu ihrem Recht zu verhelfen, müssen uns Mißgunst und Geringschätzung fremd sein: Nur so finden wir wieder ein Dach über unserem Kopf, unter welchem wir Frieden finden.

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