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1. Oktober 2025

Die Untermauerungen der Ganzen

Die Anpassungen erfordern die Bildung eines Ganzen in der angepaßten Zeit,
  • die Umsetzung die Bildung eines Kurses,
  • die Begegnung jene eines Gesetzes und
  • die Befriedigung jene einer Lebensweise,
und die Selbstfestlegungen als totale Anpassungen also die Bildung von Ganzen für jeden Teil des Ganzen der als erstes angepaßten Zeit, deren Ganzes also von ersteren untermauert wird, und zwar
  • der Kurs der Verpflichtung durch den Plan, welcher die Gesetze der Etappen der Umsetzung, beziehungsweise des Kurses zusammenfaßt,
  • das Gesetz des Gelübdes durch die Spezialisierung, welche die Lebensweisen der Fälle der Begegnung, beziehungsweise des Gesetzes zusammenfaßt, und
  • die Lebensweise der Anerkennung durch den Werdegang, welcher die Kurse der Gestaltungen der Befriedigung, beziehungsweise der Lebensweise zusammenfaßt.
Diese Untermauerungen, welche definitionsgemäß Mengen Ganzer sind, lassen sich bei Belieben aber auch als Ganze, das heißt Mengen der Teile eines Ganzen, verstehen,
  • der Plan als Menge der Fälle der Etappen, insofern ein Gesetz ein Fall eines anderen sein mag,
  • die Spezialisierung als jene der Gestaltungen der Fälle, insofern eine Lebensweise eine Gestaltung einer anderen sein mag, und
  • der Werdegang als jene der Etappen der Gestaltungen, insofern ein Kurs eine Etappe eines anderen sein mag,
und so lassen sich wiederum verknüpfen,
  • ein Werdegang läßt sich planen,
  • für einen Plan läßt sich spezialisieren,
  • eine Spezialisierung läßt sich durch einen Werdegang herbeiführen
und von vorn. Unser Denken bemüht Muster, welche sich anwenden lassen, nach Belieben, wendet sie also frei an: Wenn etwas auf zwei Weisen erscheint, sind beide gültig, und wenn A1 durch B1 vorbereitet wird, B1 durch C1, C1 durch A2 und so weiter, so bereitet unser Denken vor, was es will, und so tief untermauert, wie es will.

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