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26. Oktober 2019

Glaubensvermittlung durch Anrufung und Hervorrufung

Ich möchte das Thema des vorigen Beitrags noch einmal systematischer betrachten. Jeder Glaube ist durch die Stellung zur Existenz festgelegt, und diese Stellung ergibt sich aus unserem Willen. Deshalb bedient sich die Mission der Anrufung des Willens, um die glaubensentsprechende Stellung im Gegenüber zu suggerieren, womit sie der Standardmethode zur Lehre einer Ethik folgt.

Nun ist Gott aber ein höheres Gutes, welches Ereignisse zu wählen vermag. Und also eröffnet sich ein zweiter Weg der Glaubensvermittlung, nämlich Gottes Wirken bewußt zu machen. Dieses nun versucht die Mitteilung, indem sie ein Gespür für die Dringlichkeit der Zeichen von Gottes Wirken weckt, indem sie es durch die Beschreibung der eigenen diesbezüglichen Erfahrungen im Gegenüber hervorruft.

Jede Mitteilung ist implizit zeitgebunden wie alles Dringliche. Vernünftigerweise gibt sie also einen zeitlichen Überblick über das, was sie betrifft, wobei der Zeitraum aber sehr ausgedehnt sein mag. Jede Offenbarung ist mitteilungstauglich, da Gott die Wahrnehmung des Betroffenen direkt hervorgerufen hat und dies immer dringlich ist. Aber nicht jede Mitteilung muß auf einer Offenbarung dieser Art beruhen.

Wie ich im vorigen Beitrag schrieb, läßt sich der Glaube nicht über seine alltäglich gelebte Form hinaus lehren. Und damit ist er von der Politik abhängig. Heute, in unserer Form der Demokratie, findet die einzige Glaubensweiterentwicklung dadurch statt, daß gesellschaftliche Teilgruppen gefunden werden, welche den Wunsch verspüren, ihren Alltag zu ändern, und diese dann gesetzlich in die Lage versetzt werden, die zugehörige Alltagsänderung der Übrigen einzuklagen.

Es dürfte hinreichend klar sein, daß dies keineswegs im Sinne einer Glaubensveredelung ist. Vielmehr erleben wir das traurige Schauspiel, wie 1000 Gutwillige sich nicht einen Finger breit über das Notwendige hinaus bessern können, sich dafür aber zwingen lassen, sich für den Gewinn von 10 Böswilligen zu verderben.

Wie gesagt, dieser Zustand hängt von der Herrschaftsform ab: Er ist demokratieimmanent, weil die glaubensbeurteilende Autorität fehlt. Und also ist die angemessene Form der Glaubensvermittlung in ihm genauso demokratieimmanent die Mitteilung des Wirken Gottes, und insbesondere die Offenbarung.

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