Zur bekenntnisbasierten Parzellierung im Zeitalter der Wunder
Ich habe wiederholt den Vorschlag gemacht, Grundbesitz der Popularität von Bekenntnissen nach zu verteilen, um Kriegen das Wasser abzugraben, und werde ihn nun konkretisieren.
Wenn nun ein Bekenntnis durch Übertritte aus anderen Bekenntnissen wächst, so steht immer eine Parzelle für seinen Zuwachs frei.: Sind zum Beispiel 100 Parzellen vorhanden und 10 Bekenntnisse mit jeweils 10*α Häusern, so verliert ein Bekenntnis bereits beim ersten Übertritt das Anrecht auf eine ihrer 10 Parzellen, so daß diese (oder eine andere...) also später für ein anderes frei steht. In jedem Falle gilt:
Der Faktor 2σ hat die Funktion, Bekenntnissen die Einrichtung von Stammgemeinden zu erlauben, in welchen sich die Bevölkerung konzentriert, so daß sie ihren Grundbesitz nicht gleich auflösen müssen, wenn es zu Austritten kommt, was zu erheblicher Investitionsunsicherheit führte: Realistischerweise wird niemand einem Bekenntnis beitreten wollen, dessen aufnehmende Gemeinde bereits nach ein paar Austritten ihren Grundbesitz auflösen müßte, so daß wir nicht α, sondern σα als Standardgröße einer neuen Gemeinde annehmen müssen, und entsprechend muß eine Standardgemeinde bis zu 2σα anwachsen können, um eine neue Standardgemeinde abspalten zu können, was die Dimensionierung der Parzellen widerspiegelt.
Freilich wird die Versuchung bestehen, den Stabilitätsfaktor möglichst nahe 1 zu wählen, aber anfangs dürfte das Interesse an Stabilität überwiegen und ein Wert von 3/2 vernünftig sein, und später, nachdem die statistische Verteilung der Bekenntnisstärken bekannt ist, lassen sich, bei hinreichend wenigen kleinen Bekenntnissen, weit effektivere Ressourcenoptimierungen vornehmen, allerdings auf die Gefahr hin, daß Freiheit und Frieden der politischen Ordnung in Widerspruch zu einander geraten.
- α (Ablegestärke): Notwendige Anzahl von Familien, um eine souveräne Gemeinde zu bilden
- π (Parzellenzahl): Anzahl der verfügbaren Parzellen
- σ (Stabilitätsfaktor) > 1: Vielfaches der Ablegestärke, welches Abtrünnigkeitsschutz verspricht
- b (Bekenntnisstärke): Anzahl der Häuser (Familienoberhäupter), welche ein Bekenntnis geloben (idealerweise bekennen, aber de jure geloben)
ni ≤ bi / αParzellen, welche den jeweiligen Grundbesitz ihrer einzelnen Gemeinden bilden.
Wenn nun ein Bekenntnis durch Übertritte aus anderen Bekenntnissen wächst, so steht immer eine Parzelle für seinen Zuwachs frei.: Sind zum Beispiel 100 Parzellen vorhanden und 10 Bekenntnisse mit jeweils 10*α Häusern, so verliert ein Bekenntnis bereits beim ersten Übertritt das Anrecht auf eine ihrer 10 Parzellen, so daß diese (oder eine andere...) also später für ein anderes frei steht. In jedem Falle gilt:
Σ ni ≤ Σ bi / α ≤ π,letzteres, da maximal απ Häuser mit Anrechten auf Grundbesitz versehen wurden.
Der Faktor 2σ hat die Funktion, Bekenntnissen die Einrichtung von Stammgemeinden zu erlauben, in welchen sich die Bevölkerung konzentriert, so daß sie ihren Grundbesitz nicht gleich auflösen müssen, wenn es zu Austritten kommt, was zu erheblicher Investitionsunsicherheit führte: Realistischerweise wird niemand einem Bekenntnis beitreten wollen, dessen aufnehmende Gemeinde bereits nach ein paar Austritten ihren Grundbesitz auflösen müßte, so daß wir nicht α, sondern σα als Standardgröße einer neuen Gemeinde annehmen müssen, und entsprechend muß eine Standardgemeinde bis zu 2σα anwachsen können, um eine neue Standardgemeinde abspalten zu können, was die Dimensionierung der Parzellen widerspiegelt.
Freilich wird die Versuchung bestehen, den Stabilitätsfaktor möglichst nahe 1 zu wählen, aber anfangs dürfte das Interesse an Stabilität überwiegen und ein Wert von 3/2 vernünftig sein, und später, nachdem die statistische Verteilung der Bekenntnisstärken bekannt ist, lassen sich, bei hinreichend wenigen kleinen Bekenntnissen, weit effektivere Ressourcenoptimierungen vornehmen, allerdings auf die Gefahr hin, daß Freiheit und Frieden der politischen Ordnung in Widerspruch zu einander geraten.
Labels: 43, formalisierung, formalismus, gesellschaftsentwurf, gesetze, institutionen, mathematik, präsentation, ἰδέα, φιλοσοφία