Bereitschaftsbeitrag

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16. September 2012

Bereitschaftsstrukturen

Ich bezeichne mich ja als Suchenden mit gesellschaftlicher Neigung zu Versuchenden, also mit entsprechendem Lenkungsinteresse. So gesehen ist es vielleicht nicht verwunderlich, wenn die Frage nach meiner gesellschaftlichen Hoffnung mit der Frage nach dem gesellschaftlichen Ausdruck der Versuchenden in eins fällt, eine Frage, welche ich bisher stets nur bruchstückhaft angegangen bin und welche mir dabei stets Schwierigkeiten bereitet hat, weil ihre Antwort nicht unter eine der leichter faßlichen Kategorien fällt.

Es geht nicht um Besitz, es geht auch nicht um Betätigung. Recht und Moral mögen die Antwort schneiden, aber den Kern treffen sie nicht. Es geht um eine Struktur der Verantwortungsabgabe im doppelten Wortsinn, Verantwortung wird zugänglich gemacht, kein Mensch behält die Verantwortung für eine öffentliche Aufgabe gänzlich bei sich.

Wer Verantwortung für eine öffentliche Aufgabe übernehmen will, und damit meine ich jegliche Betätigung, welche über den privaten Bereich hinausgeht, also insbesondere auch jegliche Produktion für den Markt, der muß auf eine Struktur treffen, welche ihn ausbildet und eingliedert, ihn dabei weder subventioniert, noch von ihm profitiert, sondern vielmehr bereit ist, einen weiteren Menschen, welcher zu dieser Verantwortung strebt, aufzunehmen.

Freilich, welche Rolle einer schließlich spielt, das hängt von seinen Fähigkeiten und seinem Fleiß ab, es geht hier nicht um die Beseitigung von Hierarchien, sondern darum, Macht und Funktion einer Stelle in einer Hierarchie bestmöglich von einander zu trennen. Man könnte es auch so ausdrücken, daß auch der Mächtigste seine Funktion noch um der Sache Willen ausfüllt.

Insbesondere ist es nicht die Aufgabe eines erfahrenen und angesehenen Mannes darüber zu entscheiden, welcher Aufgabe sich ein unerfahrener und unangesehener Mann zuwenden sollte.

Mit anderen Worten sähe ich jede Kooperation von Menschen zu einem bestimmten öffentlichen Zweck gerne als einen Orden zu diesem Zweck, glücklich jeden Menschen aufnehmend, welcher zu diesem Zweck arbeiten mag. Nun will ich aber nicht Orden nennen, was nicht vorrangig ideologisch motiviert ist, und also nenne ich es statt dessen eine Bereitschaftsstruktur, darauf abstellend, daß es auch gute Gründe geben mag, die eigene Organisation abzuschotten.

Desweiteren muß ich an dieser Stelle wiederholen, daß Zwecke unter keinen Umständen öffentlich subventioniert werden dürfen, sondern allenfalls, wo sie öffentliche Erfordernisse sind, befohlen, als Arbeitsdienst zur Grundversorgung mit Nahrungsmitteln oder als Wehrdienst zur Verteidigung beispielsweise.

Insbesondere kann Wissenschaft nur freiwillig und unentgeltlich betrieben werden, wenn sie etwas taugen soll. Die Freiheit des Menschen, daß er sein Überleben mit wenig Mühe sichern kann, wird ja nicht um ihretwillen angestrebt, sondern um seiner freien Willensäußerungen Willen.

Bereitschaftsstrukturen in allen öffentlichen Lebensbereichen zu schaffen und zu verbinden, so daß sich die gesamte Betätigung der Gesellschaft dem Betrachter wie ein Baum darstellt, welcher sich in alle Richtungen verästelt, ist eine politische Aufgabe, welche in dem Sinne, in welchem ich sie meine, nämlich nicht als Zuführungs-, sondern als Erschließungsnetz, noch kaum angegangen ist.

Sei noch einmal exemplarisch das Bildungswesen ausgebreitet. Jede Organisation übernimmt die Ausbildung zu ihrem Zweck selbst, wobei sie diese entweder ihren Mitgliedern befiehlt oder sie sich von den Auszubildenden bezahlen läßt. Das kann sie in einem gewissen Rahmen nach eigenem Ermessen bestimmen. Allerdings muß die Gesellschaft selbst als Ausbilder in den Kulturtechniken (im weitesten Sinne, einschließlich der Geschichte) diese Ausbildung ihren Mitgliedern befehlen, da sie in deren Interesse geschieht. Jedes Gesellschaftsmitglied besitzt also eine Ausbildungspflicht, von welcher es sich gegebenenfalls freikaufen kann.

Um es zusammenzufassen: Bereitschaftsstrukturen verfolgen den Zweck, öffentliche Organisationen Orden anzugleichen, damit deren Angelegenheiten (bis zu einem gewissen Grad) um der Sache Willen betrieben werden.

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