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17. März 2023

Die Gefühle der Lust als Bewertungen des Gesetzgebenden, des Gesetzes und der Entwicklung des Gesetzgebenden

Nennen wir das Gesetzgebende in diesem Beitrag der Prägnanz halber mit Schopenhauer den Willen.

Der Wille in uns ist stets zugleich
  • begegnend,
  • bestimmend und
  • abstimmend,
derart etwas Abgestimmtes zur Begegnung bestimmt wird und wiederum in etwas Abgestimmtem mündet - das ist das Wesen der punktförmigen Zeit. Und mithilfe dieser in einem Punkt zusammengerollten Dreifaltigkeit können wir die Gefühle der Lust jenen der Achtung und Sorge in ihren dreiphasigen linear und netzförmig ausrollenden Zeitzykeln vergleichen.

Ungenügende
  • Begegnung macht sich uns als Leid bemerkbar,
  • Bestimmung als Erschöpfung und
  • Abstimmung als Übelkeit.
Das Gesetz des Willens insgesamt, nicht nur in uns, erscheint uns als das Abgestimmte, in welches die beschriebene Bestimmung mündet, und die Erwartung antizipiert es.

Der einzige Aspekt des Willens in uns, welcher sich durch das Gesetz entwickelt, ist seine Begegnung, und wenn uns die Entwicklung der Begegnung zusagt, empfinden wir Begehren.

Und damit können wir die Zeitwerdung
  • der Lust als Wille,
  • der Achtung als Rechtfertigung* und
  • der Sorge als Besinnung
bezeichnen.

* siehe auch Vergegenwärtigung und Rechtfertigung

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