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26. September 2023

Gesetzmäßigkeiten des Bedingbar-Absetzbaren

Bedingbar ist, wessen Existenz durch Bedingungen kontrolliert wird, und absetzbar, wessen Existenz in eine andere überführt und also abgesetzt werden kann.

Beide Begriffe besagen nichts anderes, als daß etwas in der Zeit existiert, unter bestimmten Bedingungen eintritt und anschließend in die Vergangenheit abgesetzt wird, verändert sich doch alles mit der Zeit.

Freilich ließe sich Bedingtheit der Veränderung bestreiten, doch abgesehen davon, daß dies zwar möglich, aber genauso bestreitbar ist, beruht der ganze Zugang zu unserer Existenz auf ihr.

Es gibt drei Arten von Gesetzmäßigkeiten des Bedingbar-Absetzbaren:
  • Was dann geschieht, wenn etwas geschieht.
  • Was wir dann tun, wenn etwas geschieht.
  • Was dann geschieht, wenn etwas geschieht und wir etwas tun.
Das Wenn kündet dabei von der Bedingbarkeit des Absetzenden und das Dann von der Absetzbarkeit des Bedingenden.

Geschehen und Tun werden im Rahmen der Gesetzmäßigkeiten, ganz einfach, weil es Gesetzmäßigkeiten sind, durch die im vorigen Beitrag im Detail betrachteten synthetischen Beschreibungen beschrieben, was aber nicht heißt, daß es nicht auch anschauliche Bedingungs-Absetzungszusammenhänge gäbe.

Genauer gesagt handelt es sich bei den Gesetzmäßigkeiten der zweiten Art um unsere Haltung oder Behandlungsweisen, aber bei jenen erster Art nur um Beschreibungen unserer erfahrenen Entwicklungsmuster und entsprechend bei jenen dritter Art um Beschreibungen unserer Vorhaben oder Abzielungen.

Zu den Beschreibungen des Bedingbar-Absetzbaren, hier des Geschehens und Tuns, gehört indes auch die innere Untergliederung in bedingt eintretende Teile, jeweils durch Wenn-Dann spezifiziert, wobei im Falle der Gesetzmäßigkeiten
  • der Natur aber alle Glieder geschehensbedingte Folgegeschehen sind,
  • unseres Willens geschehensbedingte Reaktionen,
  • unseres Eingreifens geschehens- und aktionsbedingte Folgegeschehen,
und wir diese Gesetzmäßigkeiten stets gesondert von einander betrachten.

Halten wir nun erneut fest, wie unser Rechtfertigen und Beziehen von diesem abhängt. Sowohl unser Rechtfertigen und Beziehen, als auch unser Besinnen wird durch unsere Haltung gesteuert, jedoch nur die ersteren beiden gemäß der Untergliederung der Haltung in Umgang, Vorhaltung und Bestreben, nach welcher
  • der Umgang das Ausrichten und Begegnen steuert,
  • die Vorhaltung das Berücksichtigen und Einordnen und
  • das Bestreben das Rechenschaftgeben und Umsetzen.
Unser Handeln wird aber nicht nur gesteuert, sondern auch angeschoben, und zwar von gegenwärtig Erlebtem, namentlich
  • Ausrichten und Begegnen von gegenwärtigen Abhängigkeiten,
  • Berücksichtigen und Einordnen von gegenwärtigen Gültigkeiten und
  • Rechenschaftgeben und Umsetzen von gegenwärtigen Verantwortlichkeiten,
wobei
  • die gegenwärtigen Abhängigkeiten vom Entwicklungsmuster abhängen,
  • Haltungen gegenwärtige Verhaltensgültigkeiten darstellen und
  • Abzielungen oder Vorhaben Verantwortlichkeiten in den Mittelpunkt rücken.
Und was Entwicklungsmuster angeht, welche einstweilen nicht gegenwärtig sind, oder einstweilen aufgegebene Vorhaben, so mögen wir sie vormals gültig beschrieben haben, und die entsprechenden Gesetzmäßigkeiten schieben uns auch zu berücksichtigen und einzuordnen an. Im Falle der Haltungen müßte dagegen schon jemand anders eine verkörpern, welche wir einstweilen abgelegt haben, um in ihr eine gültige Gesetzmäßigkeit zu finden.

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