Bereitschaftsbeitrag

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18. Dezember 2023

Die Gefährdung des Menschen durch seine Verwahrlosung

Verwahrlosung bedeutet, die Anpassungen nur eingeschränkt vorzunehmen und also Los, Segen und Gnade zu vernachlässigen, nämlich nur eingeschränkt
  • zu begegnen, und also mit beliebigem Freilegen die eigene Gnade in den Wind zu schlagen,
  • einzuordnen, und also mit beliebigem Einsetzen das eigene Los in den Wind zu schlagen, und
  • umzusetzen, und also mit beliebigem Aufgreifen den eigenen Segen in den Wind zu schlagen.
Es geht in diesem Beitrag indes nicht um Einzelne, sondern um Gesellschaften und wie sie einander durch Verwahrlosung zur Gefahr werden, und das erlaubt uns, die Einschränkung genauer zu bestimmen: In ihrem Mittelpunkt steht stets die Validation durch den Augenblick, nämlich
  • opportunistisch einzig die gegenwärtige Verlegenheit wertzuschätzen, wodurch eine Gesellschaft zum willenlosen Spielball ihrer (potentiell verhängnisvollen) Dynamik wird,
  • borniert einzig die lokalen Verhältnisse zu lieben, wodurch sich eine Gesellschaft in ihren (potentiell verheerenden) Vorhaben versteigt, und
  • chauvinistisch einzig auf den eigenen (Wohl-)Stand stolz zu sein, wodurch sich eine Gesellschaft blind in (potentiell ausweglose) Entwicklungen stürzt.
All dies ist geschichtlich vielfach belegt, und daß die Gesellschaften, welche, indem Opportunismus Tapferkeit, Gutgläubigkeit Bereitschaft oder Chauvinismus Gerechtigkeit verdrängt, zur Gefahr für andere werden, schließlich selbst an ihrer Verwahrlosung zu Grunde gehen, ist ein schwacher Trost. Indes, was läßt sich gegen die Beschränkung auf den Augenblick ausrichten? Alle Kontrollmittel müssen selbst Teil des Augenblicks sein und können also niemanden zur Aufgabe seiner grundsätzlichen Beschränkung bewegen, da sie ihnen jedenfalls gewachsen ist. Über sie herziehen läßt es sich, doch der Verwahrlosung stehen stets neue Reservoire offen.

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