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10. Mai 2024

Warenbörsen als Betriebswertrealisierungen

Unter einer Börse sei ein Markt verstanden, an welchem Güter in beliebiger Quantität zu ihrem augenblicklichen Preis ver- und gekauft werden können und unter einer Ware ein physisches oder informatives Produkt, welches durch Arbeit hergestellt wurde.

Damit sich der Verkauf einer Ware an einer Börse lohnt, muß ihr augenblicklicher Preis höher als ihre Herstellungskosten sein, und dafür kann es drei verschiedene Gründe geben, nämlich
  • überlegenes Herstellungswissen,
  • überlegener Rohstoffzugang oder
  • überlegene Herstellungsgerätschaften,
und der Betrieb letzterer realisiert seinen Wert an der Börse.

Und sollte als einziger Faktor seinen Wert an der Börse realisieren, da es nicht im Interesse der Allgemeinheit liegt, wenn Hersteller ihr Wissen geheim halten oder der Zugang zu Rohstoffen verhindert wird.

Was das erstere betrifft, ist es natürlich unsinnig, irgendjemanden dazu zu zwingen, seine Geheimnisse preiszugeben, aber gleichzeitig können die grundlegenden Naturgesetze an Hochschulen gelehrt und es jedermann erlaubt werden, auf welchem Wege auch immer hinter die Geheimnisse eines Herstellers zu kommen, wobei im Falle einer Straftat die Strafe für die selbe natürlich abzubüßen wäre.

Die Etablierung des allgemeinen Zugangs zu Rohstoffen gestaltet sich schwieriger, zwar nicht im Falle von Tieren und Pflanzen, welche aufgrund ihrer Eigenschaft, sich fortzupflanzen, quasi überall in der gewünschten Quantität verfügbar sind, und wo nicht, ebenso wie Kunstwerke* völlig unproblematisch (mal von Schlafmohn, Psychotria viridis und ähnlichem abgesehen) gehandelt werden können, jedoch im Falle von unterirdischen Lagern.

Die meines Erachtens vernünftigste Lösung besteht darin, jeder Gemeinde ein sich nach ihrer Mitgliederzahl bemessendes Bergbaurecht zu geben, welches sie zwar verleihen, aber nicht verkaufen kann, und die Prospektion und Ausbeutung im Verbund aller Gemeinden zu regulieren.

Wird die Herstellung so geregelt, werden an der Warenbörse nur nach freiwilliger Spezialisierung hergestellte Waren gehandelt und keine nach durch Wissens- oder Zugangsvorenthaltung erzwungener, so daß die realistische Aussicht besteht, die Skalierung der betriebenen Gerätschaften zurückzufahren und die Losung, daß der Mensch arbeite, um zu leben, und nicht lebe, um zu arbeiten, Wirklichkeit werden zu lassen.

* bei informativen Kunstwerken (Sprache, Musik, Bilder) sollte das Herstellungswissen freilich wie bei allen Informationsprodukten höher geachtet werden und ein Urheberrecht für alle gehandelten Informationsträger bestehen. Ein gesondertes Patentrecht halte ich hingegen für überflüssig und damit schädlich.

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