Bereitschaftsbeitrag

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4. August 2018

Die Formen politischer Gemeinsamkeit

Ich habe geschrieben, daß jeder Staat eine Staatsideologie braucht, welche ihn zusammenhält, und daß Wahlen lediglich dazu bestimmt sind, seine Bürger darüber entscheiden zu lassen, was dieser Ideologie gemäß im Argen liegt und also zu tun ansteht, und zwar üblicherweise so, wie es das Sprichwort sagt, welches Wählen mit Autofahren vergleciht: Choose D for forward and R for backward.

An dieser grundsätzlichen Beurteilung hat sich bei mir nichts geändert, und doch ist es ratsam zum Vergleich verschiedener kontemporärer Demokratien, und dabei insbesondere zur Erfassung oberflächlicher Variationen der jeweiligen Staatsideologie, die Sache einmal anders zu betrachten.

Den Akt, durch welchen ein Staat seinen Bürgerm die seiner Ideologie entsprechende Weltsicht vermittelt, möchte ich Kategorisierung nennen. Traditionell liegt die Kategorisierung in den Händen der Kirche, neuerdings auch in jenen der Presse.

In wessen Händen die Kategorisierung aber auch immer liegt, sie ist zu einem gewissen Grad religiöser Natur, indem sie den Bürgern einen Seinssinn vermittelt. Und diesbezüglich kann die Kategorisierung das Religiöse entweder in den privaten Bereich verbannen oder aber es so darstellen, daß die staatlichen Einrichtungen für es gemacht sind.

Im ersteren Fall möchte ich von der Privatisierung der Religion sprechen und im letzteren von ihrer Verbürgerlichung.

Ein Staat, welcher das Religiöse privatisiert, verliert damit zugleich seine Fähigkeit, es der Staatsideologie gemäß zu formen. Stattdessen wird er danach trachten, private religiöse Entwicklungen periodisch an ihren Anfang zurückzusetzen, wie es beispielsweise in Deutschland durch die Hingabe an die äußerliche Inspiration während der Urlaubszeit geschieht.

Interessanterweise hatte ich Zeit meines Lebens einen Horror vor dem Sommer in Deutschland, ich fühlte mich stets erdrückt von der Hitze und der Bräsigkeit der Menschen. Wiewohl die äußerliche Inspiration weiter nördlich, in Estland beispielsweise, stärker als in Deutschland ist, ist sie dort eine ganzjährige Konstante, welche zu keinem Erlahmen der innerlichen Inspiration führt.

Verbürgerlicht ein Staat das Religiöse hingegen, so können wir ihn wiederum danach unterscheiden, ob er die Form des Religiösen den Bürgern zur eigenen Gestaltung überläßt oder aber einer religiösen Autorität.

Im ersteren Fall braucht er eine Infrastruktur, welche seine Presse dazu zwingt, ihre Kategorisierung an die Ideologie, welche sich unter den Bürgern durchgesetzt hat, anzupassen, was praktisch darauf hinausläuft, daß er eine private Presse braucht, welche das gesamte Meinungsspektrum abdeckt, und welche labil genug ist, um ihr Gleichgewicht durch geeignete Steuerungsmaßnahmen (Skandale etc.) den bürgerlichen Gegebenheiten anzupassen, wobei insbesondere Gerichten eine Schlüsselrolle zukommt.

Im letzteren braucht er hingegen eine Infrastruktur, welche mit der Erneuerung der religiösen Grundsätze zum Zwecke der Anpassung an die Anforderungen, welche die staatliche Ordnung an ihre religiöse Begründung stellt, betraut ist. Dies ist im Falle Englands die anglikanische und im Falle Frankreichs die katholische und auch sonst die Landeskirche.

Staaten der ersteren Art möchte ich das Religiöse dynamisch verbürgerlichend nennen, und Staaten der letzteren das Religiöse statisch verbürgerlichend.

Wir erhalten also drei Arten Staaten, konkret: das Religiöse
  1. privatisierend: Deutschland,
  2. dynamisch verbürgerlichend: die Vereinigten Staaten und
  3. statisch verbürgerlichend: Frankreich.
Die Art des Staates spiegelt sich denn auch in der geschichtlichen Befindlichkeit seiner Bürger wider:
  1. der Deutsche meint, die Politik zu ertragen,
  2. der Amerikaner meint, die Politik zu machen und
  3. der Franzose meint, die Politik zu beaufsichtigen,
jeweils auf der Grundlage der Identifikation mit seiner Religiösität.

Das französische System ist katechonisch, das amerikanische nicht - jedenfalls oberflächlich betrachtet. Und das deutsche System trennt die weltliche und geistliche Sphäre nach Kräften, was ihm aber historisch gesehen nicht immer gelungen ist, und zuletzt im Falle der Grünen nicht, wo sich denn die private Religiösität einer Gruppe in die staatlichen Strukturen ergossen hat, was konkret bedeutet, daß hier eine Religion im überproportionalen Maße, weil am System vorhei und als Betriebsunfall, verbürgerlicht wurde.

Wenn ich mir also grundsätzlich die Frage stelle, welcher Art ein Staat sein sollte, so antworte ich: von der des französischen, das Religiöse statisch verbürgerlichend. Nur ist inhaltlich die Zeit der Erneuerung gekommen, und konkret bedeutet das, daß an die Stelle des Staates mit all seinen Einrichtungen die noch ungeformte Glaubensgemeinschaft tritt, welche aber schon ihre eigene Kategorisierung besitzt und durch ihre Selbstformung ihre Religiösität auslebt, deren Gestalt wiederum in den Händen der akzeptierten religiösen Autoritäten liegt.

Und ich hoffe, daß selbst Deutschland aus seiner römischen Gefangenschaft, also der Unterdrückung des Religiösen wie einst im Römischen Reich, entkommt, und zu einer gesunden und ungestörten Auslebung seiner Religiösität gelangt, welche zugleich nicht die Tollheit der Vereinigten Staaten, im Religiösen jede Stimme gleich zu gewichten, noch verspätet übernimmt.

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