Bereitschaftsbeitrag

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9. August 2023

Freiheits-, ordnungs- und wirkungsliebende Gemeinden

Unter einer Gemeinde verstehe ich in diesem Beitrag jede Gruppe von Menschen, welche eine der folgenden drei Bedingungen erfüllt.

Eine Gemeinde heiße
  • freiheitsliebend, wenn sie gelobt zu versuchen, die Erkenntnis Anderer zu erkennen (und ihr gemäß freizulegen),
  • ordnungsliebend, wenn sie sich verpflichtet, Andere, welche von ihr ordentlich abhängen, nicht im Stich zu lassen (und der Ordnung nach aufzugreifen), und
  • wirkungsliebend, wenn sie die Wirkungsmöglichkeiten Anderer anerkennt (und sie einsetzt).
Ein stärkeres Bekenntnis zu einem dieser drei Ideale geht zu Lasten des vorigen, welches es einschränkte, also
  • die Freiheit die Ordnung,
  • die Ordnung die Wirkung und
  • die Wirkung die Freiheit.
Wie ich in den letzten beiden Beiträgen ausführte, ist nur die französische Gesellschaft in diesem Sinne freiheitsliebend, das heißt in der Lage, sich selbst zu verfassen, den übrigen ist ihre Wirkung zu wichtig, um sich diesen Luxus zu leisten, lieber spornen sie ihre Bürger durch bewußt ungünstige Lose zur Suche nach günstigeren an. Allerdings beschränkt sich auch die französische Gesellschaft darauf, die Wahrnehmung von Angeboten reibungslos zu gestalten.

Nun, ganz stimmt das nicht, der schwedischen Gesellschaft ist das Erkennen der Erkenntnisse Anderer ebenfalls wichtig, allerdings ohne deshalb in ein vertrauensvolles Verhältnis zu ihnen einzutreten, sondern lediglich, um sich darüber einig zu werden, was in einer bestimmten Angelegenheit am besten zu tun sei. Man kann das so deuten, daß alle Schweden bereits in einem vertrauensvollen Verhältnis zu einander stehen, nur daß dieses Verhältnis dann keinerlei spezielle Kenntnisse impliziert, sondern lediglich die Bereitschaft, sich konstruktiv an der Problemlösung zu beteiligen, doch muß man dann auch sehen, daß alle daraus entstehende Selbstverfassung konkreten Problemen entsprungen ist und nicht etwaigen schöpferischen Impulsen, so daß ein Meister in Schweden stets darauf warten muß, daß er angerufen wird, um als solcher in Erscheinung zu treten.

Es gibt noch mehr zum Vergleich verschiedener europäischer kultureller Ansätze zu sagen, nur nicht hier, da die einzige wesentliche Differenz, welche die hiesige Betrachtung erfaßt, jene zwischen statisch verbündeten Glaubensgemeinschaften und lediglich erwartungskoordinierenden ist, wobei ich im Falle Schwedens nicht von einer statischen Verbündung sprechen möchte, da ein Haltungsstandard noch keine Haltungskoordination darstellt. Andererseits kann man natürlich sagen, daß jede Spezialisierung im Rahmen einer potentialen Verbündetheit erfolgt, nur daß eine rein potentiale Verbündetheit aktual an nichts festgemacht werden kann.

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