Die Herrschaften der Fundamentlegung als ungewollte Bewährtheit
Ich möchte die bildungsaffine Ehrung der Ehrbarkeiten im folgenden die geschichtliche nennen und die rudimentäre die zeitlose.
Die zeitlose Ehrung läßt sich dann auch so beschreiben, daß
Das heißt hingegen nicht, daß es während der Herrschaft einer Fundamentlegung nur Probleme mit dem Mangel an zeitloser Ehrung dessen, wessen Fundament gelegt wird, gäbe, also heute etwa der Sorge, sondern heute etwa durchaus auch der Achtung, wie man daran sieht, daß sich die Bedingungen des Glanzes unter dem Primat der Macht von der Anerkennung entkoppeln, was bei Menschen, deren ganzes Denken ein einziges Streben nach Glanz darstellt, präferablerweise anerkanntem, aber zur Not auch anmaßendem, letztlich zu totaler Verblendung führt, da in diesem Fall, im Gegensatz zum Rittertum, die Anmaßung nicht durch die Liebe zum gefährdeten Ideal gedämpft wird.
Allgemein gesprochen stellt der Mechanismus der Bewährung stets eine Bedingung für die richtige Lage dar, welche ironischerweise durch rein zweckmäßiges Denken verwässert wird, da es ja drei Lagen, namentlich die Verlegenheit, die Gesetzmäßigkeiten und den Stand, gibt und die Unterdrückung der zeitlosen Ehrung einer im Namen ihrer Bewährung durch die folgende zugleich auch die Unterdrückung der Bewährung der vorangehenden durch erstere mit sich bringt.
Und also erzwingt die reine Bewährung
Die zeitlose Ehrung läßt sich dann auch so beschreiben, daß
- der Glanz (die Exzellenz) der eigenen Verlegenheit sie anerkennende Wertschätzung findet (geehrt wird),
- die Wahrheit der Gesetzmäßigkeiten Liebe ihrer Schönheit (gerecht ist) und
- die Macht des eigenen Standes Anteilnahme an ihrer Herrschaft (befolgt wird),
- der Glanz der Herrschenden während der Herrschaft der Achtung anerkannt und wertgeschätzt,
- die Wahrheit der Herrschenden während der Herrschaft der Sorge als schön geliebt und
- an der Herrschaft der Macht der Herrschenden während der Herrschaft der Lust anteilgenommen wird.
- der Glanz der Herrschenden während der Herrschaft der Rücksichtslosigkeit weder anerkannt, noch wertgeschätzt wird, sondern lediglich die Basis der Schönheit ihrer Wahrheit darstellt, etwa jener des ritterlichen Ideals,
- die Wahrheit der Herrschenden während der Herrschaft der Unvernunft weder schön ist, noch geliebt wird, sondern lediglich die Basis der Herrschaft ihrer Macht darstellt, etwa jene der kostengünstigen Produktion, und
- die Macht der formal Herrschenden während der Herrschaft der Abgemessenheit weder im eigentlichen Sinne herrscht, noch daß an ihr anteilgenommen wird, sondern lediglich die Basis für die Anerkennung ihres Glanzes darstellt, da sie nur ausführen, was die Pharisäer sanktionieren.
Das heißt hingegen nicht, daß es während der Herrschaft einer Fundamentlegung nur Probleme mit dem Mangel an zeitloser Ehrung dessen, wessen Fundament gelegt wird, gäbe, also heute etwa der Sorge, sondern heute etwa durchaus auch der Achtung, wie man daran sieht, daß sich die Bedingungen des Glanzes unter dem Primat der Macht von der Anerkennung entkoppeln, was bei Menschen, deren ganzes Denken ein einziges Streben nach Glanz darstellt, präferablerweise anerkanntem, aber zur Not auch anmaßendem, letztlich zu totaler Verblendung führt, da in diesem Fall, im Gegensatz zum Rittertum, die Anmaßung nicht durch die Liebe zum gefährdeten Ideal gedämpft wird.
Allgemein gesprochen stellt der Mechanismus der Bewährung stets eine Bedingung für die richtige Lage dar, welche ironischerweise durch rein zweckmäßiges Denken verwässert wird, da es ja drei Lagen, namentlich die Verlegenheit, die Gesetzmäßigkeiten und den Stand, gibt und die Unterdrückung der zeitlosen Ehrung einer im Namen ihrer Bewährung durch die folgende zugleich auch die Unterdrückung der Bewährung der vorangehenden durch erstere mit sich bringt.
Und also erzwingt die reine Bewährung
- durch Schönheit die zeitlose Ehrung der Verbundenheit in Form der Anerkanntheit,
- durch Herrschaft die zeitlose Ehrung der Rechtschaffenheit in Form der Schönheit und
- durch Anerkanntheit die zeitlose Ehrung des Friedens in Form der Herrschaft,
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