Zur Frage der Willkür bei der Selbstfestlegung
Ich habe mich mit der Frage, was uns zur Selbstfestlegung motiviert, bisher nicht beschäftigt. Es ließe sich versuchen, sie durch Ableitung zu klären, davon ausgehend, daß die Selbstfestlegungen totale Anpassungen sind und die Motivationen der Anpassungen bekannt. Allerdings kommt es dabei zu einer kleinen Schwierigkeit, da es unsinnig ist, ein Werkzeug um seiner selbst Willen zu lieben.
Die Lösung liegt in der Verträglichkeit der Liebe mit sich selbst begründet:
Mein (subjektiver) Glaube ist also wichtiger für mein Gottvertrauen als meine Vorliebe, aber letztere widerspricht ihm nicht. Indes läßt es sich durchaus denken, daß es die beiden bei einer Selbstfestlegung beteiligten Formen der Liebe tun, und eine die andere zwingt, und zwar stets jene der übergeordneten Anpassung die andere zur untergeordneten, denn im umgekehrten Fall griffen wir zur Selbstfestlegung, bei welcher die untergeordnete zur übergeordneten würde, statt zum Gottvertrauen also beispielsweise zur Anerkennung der göttlichen Ordnung, wenn unsere Vorliebe ihr widerspräche.
Eine solche zur untergeordneten Anpassung zwingende Selbstfestlegung stellt einen Akt der Willkür gegen die eigene Seele dar, welcher aber üblicher- und ironischerweise unwillkürlich im Überschwang vollzogen wird, und dazu führt, daß die Vereinbarung der Selbstfestlegungen leidet: bei
Die Lösung liegt in der Verträglichkeit der Liebe mit sich selbst begründet:
- das Verbundene begünstigt die Umsetzung des Zufriedenstellenden,
- das im engeren Sinne Geliebte begünstigt die Begegnung des Verbundenen und
- das Zufriedenstellende begünstigt die Ermessung nach dem im engeren Sinne Geliebten,
- die Begegnung jenes Verbundenen zu geloben, aus dessen Verfolgung erlangte Belange wir im engeren Sinne lieben,
- jenes im engeren Sinne Geliebte anzuerkennen, mit aus dessen Einlösung erlangten Zielen wir zufrieden sind, und
- uns zu jenem Zufriedenstellenden zu verpflichten, aus dessen Auslösung erlangten Verbindungen wir verbunden sind,
Mein (subjektiver) Glaube ist also wichtiger für mein Gottvertrauen als meine Vorliebe, aber letztere widerspricht ihm nicht. Indes läßt es sich durchaus denken, daß es die beiden bei einer Selbstfestlegung beteiligten Formen der Liebe tun, und eine die andere zwingt, und zwar stets jene der übergeordneten Anpassung die andere zur untergeordneten, denn im umgekehrten Fall griffen wir zur Selbstfestlegung, bei welcher die untergeordnete zur übergeordneten würde, statt zum Gottvertrauen also beispielsweise zur Anerkennung der göttlichen Ordnung, wenn unsere Vorliebe ihr widerspräche.
Eine solche zur untergeordneten Anpassung zwingende Selbstfestlegung stellt einen Akt der Willkür gegen die eigene Seele dar, welcher aber üblicher- und ironischerweise unwillkürlich im Überschwang vollzogen wird, und dazu führt, daß die Vereinbarung der Selbstfestlegungen leidet: bei
- dem Gelübde die Formalisierung, indem sie nach im engeren Sinne Ungeliebtem zu ermessen aufgibt und der Konformität mit im engeren Sinne Geliebten widerspricht,
- der Anerkennung die Normierung, indem sie Unzufriedenstellendes umzusetzen aufgibt und der Ebnung des Weges des Zufriedenstellenden widerspricht, und
- der Verpflichtung die Schonung, indem sie Unverbundenem zu begegnen aufgibt und der Einräumung von Verbundenem widerspricht.
- der Formalisierung danach zu fragen, ob man auf dem Boden des Rechtschaffenen steht, um sich vor falschem Überschwang zu hüten,
- der Normierung danach, ob auf dem Boden des Friedens, und
- der Schonung danach, ob auf dem Boden der eigenen Verbundenheit,
- dem Gelübde danach, ob auf dem Boden des Rechtschaffenen,
- der Anerkennung danach, ob auf dem Boden des Friedens und
- der Verpflichtung danach, ob auf dem Boden der eigenen Verbundenheit,
Labels: 40, formalisierung, gesellschaftsentwurf, gesellschaftskritik, gesetze, institutionen, metaphysik, sehhilfen, wahrnehmungen, ἰδέα, φιλοσοφία