Anpassungen und Anknüpfungen
Ich werde der bisherigen Doppeldeutigkeit des Begriffs Anpassung ein Ende setzen. Mit Anpassung sei fortan nur noch die eigentliche Anpassung gemeint und nicht mehr der Nachvollzug einer Revision. Letzterer heiße fortan Anknüpfung.
Die Anpassungen sind dann die Anpassung
Die Anpassungen sind dann die Anpassung
- der Erfahrung an die Vorhaben durch das Versorgen für letztere,
- der Haltung an die Erfahrung durch das Erfassen für letztere und
- der Vorhaben an die Haltung durch das Herangehen für letztere,
- Umsetzen der Vorhaben positionierte Ausrichten,
- Begegnen der Erfahrung überzeugte Berücksichtigen und
- Befriedigen (genug des Ermessens nach) der Haltung gewappnete Rechenschaftgeben.
- die Erfahrung für das Umsetzen von Vorhaben durch das Versorgen mit einer Ausstattung bei der Suche nach Anwendungsmöglichkeiten nutzbarzumachen,
- die Haltung für das Begegnen der Erfahrung nach ihr durch das Erfassen der Verfassung beim heranziehenden und hinwendenden Beobachten zu entdecken und
- die Vorhaben für das Befriedigen der Haltung durch ein aussiebendes Herangehen zur Ehrung einzustellen.
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